Antrag 117/I/2024 Unterbringung von Geflüchteten besser und gleichmäßiger gestalten

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass künftig:

 

  • die Unterbringung der Geflüchteten sowohl innerhalb der Bezirke über die einzelnen Bezirksregionen als auch zwischen den Bezirken gleichmäßiger im Verhältnis zu ihren vorhandenen Flächen und ihrer Einwohnerzahl geplant wird und die Strukturen zur Begleitung der Menschen entsprechend ausgebaut werden
  • die Bezirke mit ausreichenden zusätzlichen Finanzmitteln ausgestattet werden, um den sich aus dem Senatsbeschluss vom 26.03.2024 über die Standorte für das Wohncontainerprogramm 2.0 ergebenden zusätzlichen Aufgaben im Bereich Integration vollumfänglich nachkommen zu können.

Dafür soll der Integrationsfonds in den Haushaltsplanentwürfen für die kommenden Jahre dauerhaft in ausreichender Höhe, d.h. mindestens auf dem Niveau des Jahres 2024 plus eines angemessenen Betrags für die zusätzlich pro Bezirk zu integrierenden Geflüchteten, ausgestattet werden.

 

Bei der Standortfrage ist besonders die für eine gute Integration der geflüchteten Menschen und die Akzeptanz von Flüchtlingsunterkünften notwendige zusätzliche Infrastruktur vor Ort (Kita, Schule, Jugendhilfe und soziale Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien, gesundheitliche Versorgung, intakte Spielplätze und Jugendorte) als wesentliches Entscheidungsmerkmal zu Grunde zu legen und zu stärken.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

geeinte Fassung: 

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden aufgefordert, sich auch weiterhin dafür einzusetzen, dass:

 

  • die Unterbringung der Geflüchteten sowohl innerhalb der Bezirke, über die einzelnen Bezirksregionen hinweg als auch zwischen den Bezirken gleichmäßiger im Verhältnis zu ihren vorhandenen Flächen und ihrer Einwohnerzahl geplant wird und die Strukturen zur Begleitung der Menschen entsprechend ausgebaut werden;
  • die Bezirke mit ausreichenden zusätzlichen Finanzmitteln ausgestattet werden, um den sich aus dem Senatsbeschluss vom 26.03.2024 über die Standorte für das Wohncontainerprogramm 2.0 ergebenden zusätzlichen Aufgaben im Bereich Integration vollumfänglich nachkommen zu können.

 

Dafür soll der Integrationsfonds in den Haushaltsplanentwürfen für die kommenden Jahre dauerhaft in ausreichender Höhe, d.h. mindestens auf dem Niveau des Jahres 2024 plus eines angemessenen Betrags für die zusätzlich pro Bezirk zu integrierenden Geflüchteten, ausgestattet werden.

 

Für eine gute Integration der geflüchteten Menschen und die Akzeptanz von Flüchtlingsunterkünften ist verstärkt darauf zu achten, dass die notwendige zusätzliche Infrastruktur vor Ort (Kita, Schule, Jugendhilfe und soziale Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien, gesundheitliche Versorgung, intakte Spielplätze und Jugendorte) gewährleistet ist oder bedarfsgerecht ausgebaut wird.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass künftig:

 

  • die Unterbringung der Geflüchteten sowohl innerhalb der Bezirke über die einzelnen Bezirksregionen als auch zwischen den Bezirken gleichmäßiger im Verhältnis zu ihren vorhandenen Flächen und ihrer Einwohnerzahl geplant wird und die Strukturen zur Begleitung der Menschen entsprechend ausgebaut werden
  • die Bezirke mit ausreichenden zusätzlichen Finanzmitteln ausgestattet werden, um den sich aus dem Senatsbeschluss vom 26.03.2024 über die Standorte für das Wohncontainerprogramm 2.0 ergebenden zusätzlichen Aufgaben im Bereich Integration vollumfänglich nachkommen zu können.

Dafür soll der Integrationsfonds in den Haushaltsplanentwürfen für die kommenden Jahre dauerhaft in ausreichender Höhe, d.h. mindestens auf dem Niveau des Jahres 2024 plus eines angemessenen Betrags für die zusätzlich pro Bezirk zu integrierenden Geflüchteten, ausgestattet werden.

 

Bei der Standortfrage ist besonders die für eine gute Integration der geflüchteten Menschen und die Akzeptanz von Flüchtlingsunterkünften notwendige zusätzliche Infrastruktur vor Ort (Kita, Schule, Jugendhilfe und soziale Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien, gesundheitliche Versorgung, intakte Spielplätze und Jugendorte) als wesentliches Entscheidungsmerkmal zu Grunde zu legen und zu stärken.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: