Die SPD wird aufgefordert, in den entsprechenden Gremien bzw. Institutionen eine Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit der Partei „Alternative für Deutschland“ zu beantragen, sofern die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Empfehlung der Antragskommission:
erledigt bei Annahme 127/II/2024 (Konsens)
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