Antrag 35/II/2019 Ungleichbehandlungen bei Anwendung von Künstlicher Intelligenz bei der Personalrekrutierung verhindern!

Status:
Annahme

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestags, der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für die Stärkung der Mitbestimmungs- und Kontrollrechte von Betriebs- und Personalräten und Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach §95 BetrVG auch für den Einsatz von KI-Systemen in der Personalrekrutierung einzusetzen und zu prüfen, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz an die neuen technischen Möglichkeiten angepasst werden muss, was insbesondere Folgendes umfasst:

 

1. Grundsätzlich soll der Einsatz von KI Software im Bewerbungsprozess für die Bewerber*innen gekennzeichnet werden.

 

2. Die Beteiligung des Betriebs-/Personalrates und Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bei Personalentscheidungsprozessen:

  • Die Entscheidungen von KI-Systemen bei Bewerbungsprozessen sollen kontrolliert und kritisch bewertet werden: Um relevante Verzerrungen und eine Diskriminierung durch KI zu vermeiden, bekommt der Betriebs-/Personalrat und der/die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte  Einblick auf die Daten, mit denen eine KI trainiert wird. Das bedeutet, dass  der Betriebs-/Personalrat und der/die  Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte  bei den Einstellungen der Auswahlkriterien miteinbezogen wird und die Parameter offengelegt werden, wie die Ergebnisse  der KI zustande kommen bzw. gekommen sind.
  • einen rechtlichen Diskriminierungsschutz der Bewerberinnen und Bewerber durch den Betriebs-/Personalrat und der/die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte unter Anwendung des geltenden Rechts (AGG): Der Betriebsrat soll bei Anwendung von KI im Bewerbungsverfahren zugleich Ansprechpartner*in für die potenziell diskriminierten Bewerber*innen sein, die bei Benachteiligungen oder Diskriminierungen (AGG) ihre Rechte geltend machen können.

       

      Empfehlung der Antragskommission:
      Annahme (Konsens)
      Beschluss: Annahme
      Text des Beschlusses:

      Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestags, der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für die Stärkung der Mitbestimmungs- und Kontrollrechte von Betriebs- und Personalräten und Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach §95 BetrVG auch für den Einsatz von KI-Systemen in der Personalrekrutierung einzusetzen und zu prüfen, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz an die neuen technischen Möglichkeiten angepasst werden muss, was insbesondere Folgendes umfasst:

       

      1. Grundsätzlich soll der Einsatz von KI Software im Bewerbungsprozess für die Bewerber*innen gekennzeichnet werden.

       

      2. Die Beteiligung des Betriebs-/Personalrates und Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bei Personalentscheidungsprozessen:

      • Die Entscheidungen von KI-Systemen bei Bewerbungsprozessen sollen kontrolliert und kritisch bewertet werden: Um relevante Verzerrungen und eine Diskriminierung durch KI zu vermeiden, bekommt der Betriebs-/Personalrat und der/die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte  Einblick auf die Daten, mit denen eine KI trainiert wird. Das bedeutet, dass  der Betriebs-/Personalrat und der/die  Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte  bei den Einstellungen der Auswahlkriterien miteinbezogen wird und die Parameter offengelegt werden, wie die Ergebnisse  der KI zustande kommen bzw. gekommen sind.
      • einen rechtlichen Diskriminierungsschutz der Bewerberinnen und Bewerber durch den Betriebs-/Personalrat und der/die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte unter Anwendung des geltenden Rechts (AGG): Der Betriebsrat soll bei Anwendung von KI im Bewerbungsverfahren zugleich Ansprechpartner*in für die potenziell diskriminierten Bewerber*innen sein, die bei Benachteiligungen oder Diskriminierungen (AGG) ihre Rechte geltend machen können.

           

          Beschluss-PDF:
          Stellungnahme(n):
          Beschluss des BPT 2021: überwiesen an SPD-Bundestagsfraktion
          Überweisungs-PDF: