Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestags, der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für die Stärkung der Mitbestimmungs- und Kontrollrechte von Betriebs- und Personalräten und Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach §95 BetrVG auch für den Einsatz von KI-Systemen in der Personalrekrutierung einzusetzen und zu prüfen, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz an die neuen technischen Möglichkeiten angepasst werden muss, was insbesondere Folgendes umfasst:
1. Grundsätzlich soll der Einsatz von KI Software im Bewerbungsprozess für die Bewerber*innen gekennzeichnet werden.
2. Die Beteiligung des Betriebs-/Personalrates und Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bei Personalentscheidungsprozessen:
- Die Entscheidungen von KI-Systemen bei Bewerbungsprozessen sollen kontrolliert und kritisch bewertet werden: Um relevante Verzerrungen und eine Diskriminierung durch KI zu vermeiden, bekommt der Betriebs-/Personalrat und der/die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Einblick auf die Daten, mit denen eine KI trainiert wird. Das bedeutet, dass der Betriebs-/Personalrat und der/die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bei den Einstellungen der Auswahlkriterien miteinbezogen wird und die Parameter offengelegt werden, wie die Ergebnisse der KI zustande kommen bzw. gekommen sind.
- einen rechtlichen Diskriminierungsschutz der Bewerberinnen und Bewerber durch den Betriebs-/Personalrat und der/die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte unter Anwendung des geltenden Rechts (AGG): Der Betriebsrat soll bei Anwendung von KI im Bewerbungsverfahren zugleich Ansprechpartner*in für die potenziell diskriminierten Bewerber*innen sein, die bei Benachteiligungen oder Diskriminierungen (AGG) ihre Rechte geltend machen können.
Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestags, der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für die Stärkung der Mitbestimmungs- und Kontrollrechte von Betriebs- und Personalräten und Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach §95 BetrVG auch für den Einsatz von KI-Systemen in der Personalrekrutierung einzusetzen und zu prüfen, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz an die neuen technischen Möglichkeiten angepasst werden muss, was insbesondere Folgendes umfasst:
1. Grundsätzlich soll der Einsatz von KI Software im Bewerbungsprozess für die Bewerber*innen gekennzeichnet werden.
2. Die Beteiligung des Betriebs-/Personalrates und Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bei Personalentscheidungsprozessen:
- Die Entscheidungen von KI-Systemen bei Bewerbungsprozessen sollen kontrolliert und kritisch bewertet werden: Um relevante Verzerrungen und eine Diskriminierung durch KI zu vermeiden, bekommt der Betriebs-/Personalrat und der/die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Einblick auf die Daten, mit denen eine KI trainiert wird. Das bedeutet, dass der Betriebs-/Personalrat und der/die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bei den Einstellungen der Auswahlkriterien miteinbezogen wird und die Parameter offengelegt werden, wie die Ergebnisse der KI zustande kommen bzw. gekommen sind.
- einen rechtlichen Diskriminierungsschutz der Bewerberinnen und Bewerber durch den Betriebs-/Personalrat und der/die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte unter Anwendung des geltenden Rechts (AGG): Der Betriebsrat soll bei Anwendung von KI im Bewerbungsverfahren zugleich Ansprechpartner*in für die potenziell diskriminierten Bewerber*innen sein, die bei Benachteiligungen oder Diskriminierungen (AGG) ihre Rechte geltend machen können.