Die Abgeordneten der SPD , die Senatsmitglieder der SPD und der Landesvorstand der SPD mögen zur Umsetzung des Klimaanpassungsgesetz folgende fachliche Änderungen und Ergänzungen für die Gestaltung des Straßenraums veranlassen:
Die technischen Richtlinien zur Planung und Gestaltung des Straßenraums werden an die Erfordernisse des Klimawandels und des Baumschutzes angepasst.
Der Schutz der vorhandenen Straßenbäume hat Vorrang vor sonstigen technischen Regelwerken des Straßenbaus, insbesondere der Verkehrsplanung. Straßenbäume gehören grundsätzlich zum Straßenraum und erhalten den technischen Regelwerken des Gartenbaus entsprechende Pflanzräume und Bodenvorbereitungen.
Die Zuleitung von Regenwasser aus Privatgrundstücken wird künftig möglich durch entsprechende Regelungen für den Straßenbau.
