Antrag 168/II/2018 Umsetzung des Datenschutzes stärken!

Status:
Annahme

 

  1. Datenschutzbehörden in den Ländern und im Bund müssen finanziell und personell gestärkt werden, damit Verstöße schnell und schlagkräftig verfolgt werden können.Sie sollen aber auch insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, sowie für das Ehrenamt Vorschläge für gute Umsetzungsvarianten anbieten (best practice).
  2. NutzerInnen müssen stärker unterstützt werden, ihre Rechte durchzusetzen. Informationen wie Datenschutzbelehrungen müssen einfacher, verständlicher und inklusiv sein. Das ist z.B. durch Piktogramme oder Ampellösungen denkbar.
  3. Der Staat muss Softwarelösungen, Standards, Zertifizierungen und Technologien fördern, die datenschutzkonforme vorbildliche Geschäftsmodelle beinhalten oder ermöglichen. Start-Ups müssen unterstützt und finanziell gefördert werden, datenschutzschonende Geschäftsmodelle zu entwickeln.
  4. Die Kartellbehörden müssen bei Firmenfusionen mit mehr Kompetenzen im Bereich Datenschutz ausgestattet werden.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Angenommen 
Überweisungs-PDF: