Antrag 96/II/2015 Umsetzung der Tempo-30-Konzeption auf der Grundlage des Senatsbeschlusses zum Stadtentwicklungsplan Verkehr

Die SPD Berlin begrüßt alle bisher von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angeregten Anordnungen von Tempo 30 im Hauptverkehrsstraßennetz, wo es zu gesundheitsgefährdenden Überschreitungen der Luft- und Lärmbelastungen für Anwohner und zu Problemen der Verkehrssicherheit gekommen ist.

 

Die SPD Abgeordneten und die SPD Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in Übereinstimmung mit dem Senatsbeschluss zum Stadtentwicklungsplan Verkehr, dem Lärmminderungsplan und dem Luftreinhalteplan bei weiteren Straßenabschnitten straßenverkehrsrechtliche Anordnungsverfahren für Tempo 30 eingeleitet werden, wenn diese rechtlich belastbar sind. Kriterien dabei sind die Lärmbelastung > 70 dB (A) ist, eine Bewohnung (die LärmKennZiffer, d.h. das Produkt aus Anzahl der Bewohner multipliziert mit dem Maß der Überschreitung > 500), eine Schadstoffbelastung von NO2 > 40 µg/m3 sowie Unfallhäufungspunkte.

 

Zur Verbesserung der dialogorientierten Kommunikation der Tempo-Maßnahmen mit der Wohnbevölkerung sind den Bezirksämtern und den Bezirksverordneten entsprechende Listen zur Verfügung zu stellen. Es ist wieder eine Evaluation der Wirkung der Tempo-30-Anordnung (vorher-nachher) durchzuführen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Rücküberweisung an Antragsteller (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT 2016: Überwiesen an FA XI – Mobilität

Der Fachausschuss empfiehlt Annahme, da dies auch der Beschlusslage des Fachausschusses entspricht.