Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Dienstherr – bis zur Einführung der Bürgerversicherung – bei Beamtinnen und Beamten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, 50% des Beitrages übernimmt.
Ziel ist es, die Attraktivität der gesetzlichen Krankenversicherung für die Beamtinnen und Beamten zu erhöhen, indem sie dann wie bei Tarifbeschäftigten, die freiwillig gesetzlich versichert sind, die Hälfte des Beitrages durch den Arbeitgeber getragen wird.
Bisher werden die Kosten durch die Beamtinnen und Beamten zu 100 Prozent getragen, da Beihilfe nur bei der privaten Krankenversicherung gewährt wird.