Antrag 10/II/2022 Übergewinnsteuer? Längst überfällig!

Status:
Erledigt

Tagtäglich kämpfen viele Menschen mit den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der aktuellen multidimensionalen Krisen wie der COVID-19 Pandemie und Putins Vernichtungskrieg gegen die Ukraine: sei es durch den starken Anstieg der Lebensmittelkosten oder die derzeit hohen Energie- und Heizkosten. Vor allem letztere haben multinationale Ölkonzerne noch zusätzlich befeuert. Während viele unter den Folgen aktueller Krisen leiden, kassieren genau diese Konzerne auf Kosten der Verbraucher*innen ab!

 

Allein im ersten Quartal 2022 haben beispielsweise die fünf größten Mineralölkonzerne durch die gestiegenen Spritpreise 30 Milliarden Euro Gewinn erzielt – mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr! Jüngst hat bereits der Mineralölkonzern BP seine Zahlen für das zweite Quartal 2022 veröffentlicht: Sein bereinigtes Nettoergebnis stieg in diesem Quartal auf mehr als acht Milliarden Euro. Das ist dreimal so viel wie im Vorjahresvergleich. Die Internationale Energieagentur (IEA) schätzt, dass sich dieser Trend auch in den nächsten Monaten fortsetzen wird. Nach Angaben der IEA könnten die Mineralölkonzerne in diesem Jahr aufgrund der hohen Energiepreise bis zu 200 Milliarden Euro zusätzliche Gewinne erzielen.

 

Auch andere Branchen haben von den aktuellen Krisen übermäßig profitiert. Neben Öl- und Gaskonzernen haben auch Rüstungskonzerne durch den Krieg massive Gewinne verzeichnen können.

 

Die ungerechte Verteilung der Krisenlast können wir nicht hinnehmen! In einem Land, das ohnehin schon eine der ungleichsten Verteilungen des Vermögens weltweit hat, dürfen die Reichsten nicht noch durch zusätzliche leistungslose Krisengewinne bevorzugt werden, während immer mehr Menschen in Armut rutschen. Ein Abschöpfen kriegsbedingter Übergewinnen kann einen wichtigen Beitrag zu einer gerechteren Gesellschaft leisten.

 

Übergewinnsteuer – historische Beispiele

Eine Übergewinnsteuer ist kein neues Steuerinstrument aus dem 21. Jahrhundert. Eine solche Steuer gab es bereits während des Ersten Weltkrieges. Sie wurde beispielsweise von Frankreich (1916), Deutschland (1916) und Großbritannien (1915) zunächst mit einem Steuersatz von bis zu 50 Prozent eingeführt. Im Zuge des Krieges stieg sie auf über 80 Prozent, mit dem Ziel, den Wiederaufbau gerecht zu finanzieren.

Nicht nur in Kriegszeiten wurden eine Übergewinnsteuer erhoben, sondern auch Friedenszeiten. Im Jahr 2012 hat beispielsweise Japan nach dem verheerenden Erdbeben und Tsunami in Fukushima Steuern auf Krisengewinne erhoben. Die Einnahmen aus dieser Steuer wurden genutzt, um den Wiederaufbau nach der nuklearen Katastrophe in Fukushima zu finanzieren.

 

Krisengewinner*innen angemessen besteuern und Lasten fair verteilen

Sinn und Zweck einer solchen Übergewinnsteuer besteht darin, die im Rahmen der aktuellen Energie- und Sicherheitskrisen entstehenden Lasten über die Gesellschaft zu verteilen. In diesem Zusammenhang zielt eine Übergewinnsteuer nicht darauf ab, alle Unternehmensgewinne zu besteuern, sondern lediglich die Übergewinne. Sie schränkt daher die betroffenen Unternehmen nicht in ihrer unternehmerischen Tätigkeit ein und zwingt sie auch nicht, ihre unternehmerische Tätigkeit aufzugeben.

 

Für die Erwirtschaftung kriegsbedingter Übergewinne haben die Krisengewinner*innen weder besondere Leistung erbracht noch sind sie ein hohes unternehmerisches Risiko eingegangen. Mit anderen Worten: Diese Übergewinne sind aufgrund veränderter Marktbedingungen einfach auf dem Schoß der Krisengewinner*innen gefallen. Wir halten daher eine Abschöpfung der Übergewinne für gerechtfertigt und legitim. Dies kann in Form einer Ergänzungsabgabe, ähnlich dem Solidaritätszuschlag, geschehen.

 

Die Europäische Kommission hat bereits ihre Einführung befürwortet und Leitlinien dazu formuliert. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen António Guterres forderte zudem jüngst im August angesichts der “grotesken Gier” der Mineralölkonzerne weltweit eine solche Steuer auf “exzessive” Gewinne.

 

Italien und Spanien haben beispielsweise eine solche Steuer eingeführt. In diesem Rahmen hat Spanien auch die kostenlose Nutzung des öffentlichen Schienenverkehrs beschlossen. Nach Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wäre eine Übergewinnsteuer wie in Italien in Deutschland verfassungskonform. Die Übergewinnsteuer in Deutschland soll sich daher an der italienischen Form orientieren.

 

Zunächst fordern wir die kurzfristige Einführung einer Übergewinnsteuer, die wie folgt gestaltet ist:

 

  • Steuerpflichtig sind alle Unternehmen der Energie-, Rüstungs- und Digitalbranche mit Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in Deutschland.
  • Steuerliche Bezugsgröße für die Berechnung der Übergewinnsteuer sind die Umsätze der steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des deutschen Umsatzsteuerrechts.
  • Die Bemessungsgrundlage errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Saldo aus Eingangs- und Ausgangsumsätzen (jeweils Nettobeträge ohne Umsatzsteuer) in dem Bemessungszeitraum 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 und dem Saldo aus dem Vergleichszeitraum 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021. Wenn die Differenz positiv ist (Saldo Bemessungszeitraum > Saldo Vergleichszeitraum) wird auf diesen Übergewinn der Steuersatz angewendet.
  • Der Steuersatz beträgt 50 Prozent (Einheitssteuersatz).
  • Die Übergewinnsteuer soll jedoch nur erhoben werden, wenn der Übergewinn mehr als 5 Millionen Euro (absoluter Übergewinn) und mindestens 10 Prozent beträgt (relativer Übergewinn im Verhältnis zum Vergleichssaldo).
  • Die Übergewinnsteuer ist nicht als Betriebsausgabe bei den Ertragsteuern und bei der Gewerbesteuer absetzbar.
  • Die Übergewinnsteuer soll kurzfristig einmalig erhoben werden. Der Stichtag zur Entrichtung ist dabei so zu wählen, dass die Bemessung auf Basis bereits angemeldeter und dadurch nicht mehr abänderbarer Umsätze erfolgt.
  • Weiterhin setzt sich der Bund für eine weitergehende, branchenübergreifende Abschöpfung der im Rahmen multidimensionaler Krisen entstandenen Übergewinne ein. Dies soll im Rahmen einer befristeten Abgabe auf Erlöse geschehen. Um insbesondere in von besonders marktmächtigen Konzernen dominierten Branchen eine Weitergabe der Steuer an Verbraucher*innen zu verhindern, soll der Abgabesatz hoch gewählt werden, sowie ein Mindestumsatz für die veranlagungspflichtigen Unternehmen definiert werden. (beispielsweise eine Abgabe von 95% der Übergewinne, errechnet auf Basis des inflationsbereinigten Durchschnittsgewinns vergangener Jahre, die bei 75% gedeckelt ist und für alle Unternehmen mit mehr als 500 Million Euro Jahresumsatz erhoben wird). Dabei soll eine supra- und internationale Kooperation angestrebt werden und nach Möglichkeit eine europäische Rechtsgrundlage geschaffen werden.

 

Marktmacht multinationaler Konzerne schwächen und Steuergerechtigkeit fördern

Anders als viele Neoliberale und Marktgläubige Tag ein Tag aus behaupten, würde eine solche Steuer nicht Unternehmen zusätzlich besteuern, die bereits von den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie und den aktuellen Lieferkettenproblemen belastet waren und weiterhin werden. Im Gegenteil: Vielmehr würden genau die Unternehmen die Übergewinnsteuer zahlen müssen, die übermäßig von den wirtschaftlichen und politischen Verwerfungen profitieren.

 

Außerdem würde eine Übergewinnsteuer die krisenbedingte Machtakkumulation multinationaler Konzerne verringern. Die im Zuge der Krisen entstandenen Übergewinne haben den Wettbewerb zwischen den Unternehmen verzerrt und die wirtschaftliche Marktmacht multinationaler Konzerne durch das Abschöpfen kriegsbedingter Marktgewinne gestärkt. Sie könnten ihre exorbitante und ungerechtfertigte Marktmacht beispielsweise dazu nutzen, ihren Aktionär*innen üppige Dividenden zu zahlen, ihre Konkurrenten aufzukaufen oder sie in einem schädlichen Preiskampf zu unterbieten und sie schließlich vom Markt zu verdrängen – zum Nachteil der Gesellschaft, der Arbeitnehmer*innen und der Verbraucher*innen. Eine solche Entwicklung würde nicht nur wenige Konzerne noch mächtiger machen, sondern auch viele wenigen Superreichen noch reicher, was die Ungleichheit in unserer Gesellschaft noch weiter verstärkt.

 

Eine solche Marktmacht von wenigen privaten Konzernen und privaten Monopolbildungen lehnen wir daher entschieden ab! Die aktuellen Übergewinne der Krisengewinner*innen verdeutlichen einmal mehr die mangelnde Demokratisierung unserer Wirtschaftsordnung. Weiterhin setzen wir uns für eine Wirtschaftsordnung ein, die sich am sozialen und ökologischen Gemeinwohl orientiert, sowie für die Vergesellschaftung von kurzfristig relevanter und langfristig aller Produktionsmittel und wirtschaftlichen Ressourcen. Wir halten es nicht für sozial sinnvoll, wenn krisenbedingte Übergewinne beispielsweise für üppige Dividendenzahlungen, Aktienrückkaufprogramme oder die Festigung der Marktmacht verwendet werden. Stattdessen sollten die Überschüsse genutzt werden, um die wirtschaftlichen und sozialen Lasten der Krisen kurzfristig gerecht zu verteilen und zukunftsorientierte Investitionen für einen sozial-ökologischen Umbau der Wirtschaft zu finanzieren.

 

Eine Sondersteuer auf leistungslose Krisengewinne würde nicht nur dringend benötigte öffentliche Einnahmen für die Linderung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der multidimensionalen Krisen mobilisieren, sondern auch das Vertrauen in das Steuersystem und letztendlich in die Demokratie stärken! Vertrauen, das in den letzten Jahrzehnten durch neoliberale Politiken verloren gegangen ist – global wie national. Viele Menschen mussten in den letzten Jahren mit ansehen, wie die Politik zuließ, dass sich Vermögende und multinationale Konzerne innerhalb eines globalen Finanzsystems frei ausbreiten und ihre Marktmacht zementieren konnten und sich darüber durch Vermögensverschleierung und sog. Steueroptimierung den Versuchen zur Schaffung einer gerechten Gesellschaft systematisch entzogen haben. Dadurch entziehen sie sich nicht nur einer gerechten Besteuerung, sondern begraben letztendlich auch die Steuergerechtigkeit. In der Regel sind es auch genau dieselben Kriegsgewinner*innen, die aggressive Steuerplanung betreiben, Arbeitnehmer*innerechte aushöhlen, Klimakrise anheizen sowie unsere Demokratie untergraben. Die Einführung einer Übergewinnsteuer wäre daher ein wichtiger Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit und sozialer Gerechtigkeit.

 

Klare Mehrheit für eine Übergewinnsteuer

Die jüngsten Umfragen unterstreichen das Bedürfnis nach mehr Steuergerechtigkeit: 76 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung in Deutschland befürwortet die Einführung einer Sondersteuer auf hohe Zusatzgewinne von Energieunternehmen, die im Zuge des Krieges in der Ukraine profitiert haben. Das ergab eine Umfrage von Infratest dimap für den ARD “Deutschlandtrend”. Im Gegensatz dazu lehnt nur jede*r Fünfte eine solche Steuer ab.

 

Wir schließen uns der klaren Mehrheit für eine solche Abgabe an. Deshalb fordern wir, dass:

 

  • Eine einmalige Sonderabgabe auf Übergewinne in Höhe von 50% nach dem italienischen Modell
  • Inter- und Supranationale Anstrengungen zur Schaffung einer weiteren, befristeten Sonderabgabe zum Ausgleich der durch die multiplen Krisen letzter Jahre noch zunehmender Ungleichheit und damit einhergehenden Machtungleichgewichten
  • Weitere Entlastungspakete, insbesondere für diejenigen, die unter den steigenden Energiekosten besonders leiden
  • einer sozial-ökologischen Transformation der Wirtschaft und der Reduzierung der Abhängig von fossilen Energieträgern verwendet werden,
  • weitere Anstrengungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung und -hinterziehung seitens der Politik unternommen werden, und
  • die Finanzbehörden in ihrer Arbeit finanziell, personell und technisch gestärkt werden
  • die Übergewinnsteuer zeitlich auf die Krisenzeit, aus der die Übergewinne folgen, befristet ist
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme Leitantrag (Konsens)