Die SPD Bundestagsfraktion wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, folgende Forderungen bei der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes oder durch andere gesetzliche Regelungen sicherzustellen:
- Durch gewerbliche Anbieter wie Taxis, UBER, Lyft u.a. angebotene Mobilitätsdienstleistungen sind als Teil der öffentlicher Daseinsvorsorge zu definieren. Sie müssen sich an den öffentlichen Verkehrsbedürfnissen orientieren und sich der Qualitätssicherung für Nutzer und der Wahrung von Arbeitnehmerrechten verpflichten.
- Das Personenbeförderungsgesetz ist so auszugestalten, das es auch die Mobilitätsdienstleistungen neuer Anbieter wie UBER und Lyft (sog. Ride-Hailing-Plattformen) reglementiert.
- Es muss eine gesetzlich klare und in der Praxis überprüfbare Abgrenzung zwischen Taxi- bzw. Mietwagen-/Chauffeurdienstleistungen geben. Diese Abgrenzung soll u.a. bei der Vermittlung von Mietwagen-/Chauffeurdienstleistungen eine Karenzzeit von mindestens 60 Minuten zwischen Auftragsannahme und Vermittlung bzw. Abfahrt der Fahrzeuge zum Kunden zwingend vorschreiben.
- Die Tarifpflicht für Taxis im Personenbeförderungsgesetz muss erhalten bleiben und auf die neuen Anbieter wie UBER und Lyft ausgeweitet werden. Flexible, nachfrageabhängige Fahrtpreise sind durch die Festschreibung zu verhindern.
- Für neue Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen die Taxidienstleistungen anbieten ist unter der Voraussetzung, das für Sie auch sämtliche gesetzlichen Regularien des Taxigewerbes gelten, die Rückkehrpflicht an den Betriebssitz aufzuheben. Insbesondere sind das die Tarifpflicht, die Genehmigungspflicht, die Kennzeichnungspflicht und die planerische Einbindung in den ÖPNV.
- Alle Unternehmen, die Taxi- und Mietwagen-/Chauffeurdienstleistungen anbieten, müssen zur ausnahmslosen und verbindlichen Nutzung von Fiskaltaxameter, automatisierten Auftragseingangsbücher und Wegstreckenzählern und zur Übermittlung aller notwendigen Daten an die Aufsichts- und Finanzbehörden zur genauen steuerliche Erfassung der generierten Umsätze verpflichtet werden.
- Zur Schaffung zusätzlicher Mobilität im ländlichen Raum und in städtischen Randgebieten müssen Chancen und Möglichkeiten digitaler Mobilitätsplattformen genutzt werden. Hierfür dürfen bei Bedarf die Genehmigungskriterien für diese Unternehmen gelockert werden können. Die Angebots- und Preismechanismen müssen allerdings kommunal gesteuert und an die Bedarfe der Bevölkerung angepasst werden.
- Die Fahrer von Taxis, Mietwagen- und Chaufferdiensten müssen im Regelfall sozialversicherungspflichtig angestellte Mitarbeiter der entsprechenden Unternehmen sein. Scheinselbstständigkeiten, die Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns und die Anmeldung von Mitarbeitern mit falschen niedrigen Arbeitszeiten muss durch konsequente Kontrollen konsequent bekämpft werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 226/I/2019 (Konsens)
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