Um die gesetzliche Rente als Garant einer lebensstandardsichernden Altersrente zu sichern, sind wir überzeugt, dass sie nicht durch versicherungsfremde Leistungen finanziell geschwächt werden darf.
Der Bund soll gesetzlich verpflichtet werden diese Leistungen aus Steuergeldern in gleicher Höhe zu ersetzen. Dabei handelt es sich nicht um einen Zuschuss, sondern um einen Pflichtanteil aus dem steuerfinanzierten Bundeshaushalt. Dieser Pflichtanteil dient als Ausgleichszahlung des finanziellen Aufkommens versicherungsfremder Leistungen.
Wir fordern daher nicht beitragsgedeckte Leistungen (versicherungsfremde Leistungen) per Gesetz genau zu definieren!
(WIEDERVORLAGE | LPT II/2018: Überwiesen an FA VII – Wirtschaft und Arbeit)
Um die gesetzliche Rente als Garant einer lebensstandardsichernden Altersrente zu sichern, sind wir überzeugt, dass sie nicht durch versicherungsfremde Leistungen finanziell geschwächt werden darf.
Der Bund soll gesetzlich verpflichtet werden diese Leistungen aus Steuergeldern in gleicher Höhe zu ersetzen. Dabei handelt es sich nicht um einen Zuschuss, sondern um einen Pflichtanteil aus dem steuerfinanzierten Bundeshaushalt. Dieser Pflichtanteil dient als Ausgleichszahlung des finanziellen Aufkommens versicherungsfremder Leistungen.
Wir fordern daher nicht beitragsgedeckte Leistungen (versicherungsfremde Leistungen) per Gesetz genau zu definieren!