Das gleichzeitige Bekleiden von gewählten Parteifunktionen und Mandaten/Wahlämtern soll sich innerhalb der SPD grundsätzlich auf der gleichen Ebene ausschließen (also Ortsverein/Unterbezirk und Kommunalebene, Landesverband und Bundesland sowie Bundespartei und Bundesebene). Parteimitglieder sollen nach Annahme von Mandaten oder Wahlämtern ihre Parteifunktionen auf dieser Ebene niederlegen und für die Dauer ihres Mandates bzw. Wahlamtes nicht erneut für gewählte Parteifunktionen auf dieser Ebene kandidieren.
Darüber hinausgehend soll gelten: Sofern das Statut eine Mitgliedschaft in beratender Funktion bzw. qua Amt für Träger*innen von Mandaten/Wahlämtern in einem Parteigremium vorsieht, sollen diese Mitglieder selbst dann nicht für gewählte Parteifunktionen in diesem Gremium kandidieren, wenn das Mandat/Wahlamt und das Parteigremium zu unterschiedlichen Ebenen gehören.
Die SPD Berlin wird
- sich für eine entsprechende Umsetzung auf der Bundesebene schon bei den anstehenden Parteiwahlen im Dezember 2019 einsetzen.
- bei den Abteilungen und Kreisen im Landesverband Berlin dafür werben, eine Trennung von Parteifunktion und Amt/Mandat im oben genannten Sinne erstmalig bei den anstehenden Parteiwahlen 2020 im Rahmen einer Selbstverpflichtung umzusetzen.
- die Trennung von Parteifunktion und Amt/Mandat im oben genannten Sinne erstmalig bei den anstehenden Parteiwahlen 2020 auf der Landesebene im Rahmen einer Selbstverpflichtung selbst umsetzen.