1.) Die Trennung von Amt und Mandat ist im Landesvorstand mit sofortiger Wirkung für die restliche Wahlperiode 2022/24 umzusetzen.
2.) Mitglieder des Senats sind im Landesvorstand mit Rederecht zu kooptieren.
3.) Der Landesvorstand wird beauftragt, zum nächsten Landesparteitag die notwendigen Beschlussentwürfe (Richtlinien/ Statut) vorzulegen, so dass die Trennung von Amt und Mandat zu den ordentlichen Parteiwahlen 2024 wirksam werden kann.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlusslage (Konsens)
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