Antrag 106/II/2014 Tierschutz: Wildtierverbot im Zirkus

Die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten werden aufgefordert, erneut eine Gesetzes-initiative zum Verbot von Wildtieren in Zirkussen in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für ein Wildtierverbot in Zirkussen ein. Erst im letzten Sommer haben wir ein richtungsweisendes Positionspapier zum Thema Tierschutz verabschiedet. In diesem Papier gehen wir auch ausdrücklich auf die Situation der Wildtiere in Zirkussen ein. Eine artgerechte Haltung von Wildtieren, wie Elefanten, Tigern und Löwen ist unserer Ansicht nach im Zirkus nicht möglich. Auch ohne Wildtiere bieten die Zirkusse genügend Attraktivität.   Im Koalitionsvertrag findet sich dazu folgende Formulierung: „Importe von Wildfängen in die EU sollen grundsätzlich verboten und gewerbliche Tierbörsen für exotische Tiere untersagt werden.“   Leider blockiert die Union das sinnvolle Verbot. Wir befinden uns daher mit unserem Koalitionspartner im Gespräch und versuchen Überzeugungsarbeit zu leisten.   Die Bundesregierung verfolgt aktuell das Ziel, die Situation beim Handel und bei der privaten Haltung von exotischen Tieren und Wildtieren zu verbessern. Dabei sind Aspekte des Tierschutzes, des Natur- und Artenschutzes, des Gesundheitsschutzes und der öffentlichen Sicherheit zu berücksichtigen. In Betracht kommen daher Maßnahmen in unterschiedlichen Regelungszusammenhängen und mit verschiedenen Zielsetzungen.   Die zu prüfenden Maßnahmen umfassen auch die Weiterentwicklung der bereits bestehenden gesetzlichen Anforderungen an den Handel mit und die Haltung von exotischen Tieren und Wildtieren, z. B. durch eine Verordnung mit spezifischen Anforderung an die Haltung aus Tierschutzgründen, wegen Invasivität oder Giftigkeit oder etwa aufgrund anderer Gefahren. Dazu sind die Ergebnisse des in der Antwort zu Frage 1 genannten Forschungsvorhabens abzuwarten. Sofern wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass eine tierschutzgerechte Haltung bestimmter Tierarten generell nicht möglich ist, kommt auch ein Verbot der privaten Haltung dieser Tierarten in Betracht. Eine Aktualisierung der vom BMEL herausgegebenen Gutachten und Leitlinien wird ebenfalls geprüft.   Nach § 2 des Tierschutzgesetzes sind Tierhalter, u. a. auch die Halter von exotischen Tieren und Wildtieren, bereits verpflichtet, die Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Zudem darf die Möglichkeit der Tiere zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Die Tierhalter müssen über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Diese allgemeinen Forderungen werden durch die vom BMEL herausgegebenen Gutachten und Leitlinien mit Haltungsempfehlungen für die einzelnen Tierarten bzw. Tiergruppen konkretisiert.   Der gewerbsmäßige Handel mit Wirbeltieren bedarf nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe b des Tierschutzgesetzes der Erlaubnis der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Landesbehörde. Neu ist seit dem 1. August 2014 die Erlaubnispflicht gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer des Tierschutzgesetzes für das Einführen und Verbringen von Wirbeltieren (außer Nutztieren) aus dem Ausland nach Deutschland gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung. Die Erlaubnispflicht gilt gleichermaßen für das Vermitteln der Abgabe solcher Tiere gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung. Dies betrifft auch exotische Tiere und Wildtiere. Eine Erlaubnispflicht besteht gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes außerdem für das gewerbsmäßige Züchten und Halten von Wirbeltieren (außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild).   Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist in allen drei Fällen, dass die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die nötige Zuverlässigkeit besitzt. Außerdem müssen die genutzten Räume und Einrichtungen eine tierschutzgerechte Unterbringung der Tiere ermöglichen.   Um die darüber hinaus zu treffenden Maßnahmen auf eine wissenschaftliche Grundlage zu stellen und ausreichend zu begründen, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Auftrag des BMEL das Forschungsvorhaben „Haltung exotischer Tiere und Wildtiere in Privathand: Situationsanalyse, Bewertung und Handlungsbedarf insbesondere unter Tierschutzgesichtspunkten“ ausgeschrieben. Das Forschungsprojekt wird am 1. Oktober 2015 beginnen und eine Dauer von 18 Monaten haben. Während der Dauer des Forschungsprojektes und auf Grundlage des zum 30. April 2016 vorzulegenden Zwischenberichts wird fortlaufend geprüft werden, ob und welche weiteren Maßnahmen empfehlenswert und begründet sind.