Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundesrates werden aufgefordert, sich für eine zügige und umfassende Reform der Kastenstandhaltung bei Sauen einzusetzen. Eine solche muss innerhalb der aktuellen Legislaturperiode des Bundestages abgeschlossen werden und folgende Ziele erfüllen:
- Der Zeitraum, für den Sauen während Deckzeit, Schwangerschaft und Stillzeit im sogenannten Kastenstand gehalten werden dürfen, ist wesentlich zu reduzieren. Die Fixierung während der Deckzeit darf maximal 5 Tage betragen.
- Die Mindestanforderungen für Länge und Weite der Kastenstände sind so zu erhöhen, dass sich die Tiere ungehindert aufrichten, hinlegen, den Kopf drehen und die Gliedmaße ausstrecken können. Hierzu bedarf es konkreter gesetzlicher Mindestvorgaben.
- Etwaige Übergangsfristen für den Bestand müssen sich strikt an Aspekten des Tierschutzes orientieren. Die im Eckpunktepapier des Bundeslandwirtschaftsministeriums 2017 vorgeschlagene Übergangsfrist von 15 Jahren ist nicht verantwortbar: die Übergangsfrist muss spätestens 2023 auslaufen.
- Eine wesentliche Reduktion der maximalen Haltungsdauer im Kastenstand soll bereits während etwaiger Übergangszeiten gelten.
- Neuregelungen bei der Ausgestaltung des Kastenstandes müssen rechtlich verpflichtend und mit wirksamen Sanktionen unterlegt sein. Entsprechende Verstöße müssen beklagbar sein.
- Durch unabhängige und regelmäßige Kontrollen in den Betrieben ist sicherzustellen, dass die tierschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundesrates werden aufgefordert, sich für eine zügige und umfassende Reform der Kastenstandhaltung bei Sauen einzusetzen. Eine solche muss innerhalb der aktuellen Legislaturperiode des Bundestages abgeschlossen werden und folgende Ziele erfüllen:
- Der Zeitraum, für den Sauen während Deckzeit, Schwangerschaft und Stillzeit im sogenannten Kastenstand gehalten werden dürfen, ist wesentlich zu reduzieren. Die Fixierung während der Deckzeit darf maximal 5 Tage betragen.
- Die Mindestanforderungen für Länge und Weite der Kastenstände sind so zu erhöhen, dass sich die Tiere ungehindert aufrichten, hinlegen, den Kopf drehen und die Gliedmaße ausstrecken können. Hierzu bedarf es konkreter gesetzlicher Mindestvorgaben.
- Etwaige Übergangsfristen für den Bestand müssen sich strikt an Aspekten des Tierschutzes orientieren. Die im Eckpunktepapier des Bundeslandwirtschaftsministeriums 2017 vorgeschlagene Übergangsfrist von 15 Jahren ist nicht verantwortbar: die Übergangsfrist muss spätestens 2023 auslaufen.
- Eine wesentliche Reduktion der maximalen Haltungsdauer im Kastenstand soll bereits während etwaiger Übergangszeiten gelten.
- Neuregelungen bei der Ausgestaltung des Kastenstandes müssen rechtlich verpflichtend und mit wirksamen Sanktionen unterlegt sein. Entsprechende Verstöße müssen beklagbar sein.
- Durch unabhängige und regelmäßige Kontrollen in den Betrieben ist sicherzustellen, dass die tierschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.