Antrag 24/I/2022 Tarifverträge im öffentlichen Dienst zusammenführen und sozial gerecht gestalten

Status:
Annahme

Im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen gibt es unterschiedliche Tarifverträge. Die Tarifbeschäftigten der Länder sind im „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) und in Hessen im TV-H geregelt. Für die Tarifbeschäftigten im Bereich des Bundes und der Kommunen gilt der TVöD „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“.

 

Das Nebeneinander unterschiedlicher (Flächen-)Tarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst führt zu Ungerechtigkeiten und unnötigen Konkurrenzsituationen. Dies ist nicht mehr zeitgemäß und vor dem Hintergrund des erheblichen Fachkräftebedarfs auch im öffentlichen Dienst nicht mehr zielführend.

 

Wir fordern daher, dass durch einen Flächentarifvertrag die Tarifstruktur und die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst schnellstens vereinheitlicht und verbessert werden. Länder, Kommunen und Bund müssen gute und attraktive Arbeitgeber sein, die durch eine einheitliche Tarifstruktur und sehr gute Arbeitsbedingungen, den Wettbewerb um die Beschäftigten auch in der Zukunft erfolgreich bestreiten können.

 

Wir fordern, dass sich Sozialdemokraten*innen, die politische Verantwortung im Bund, den Ländern und den Kommunen tragen, dafür einsetzen, dass diese Forderungen auf der Arbeitgeberseite umgesetzt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Beschluss des Parteitages
Text des Beschlusses:

Im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen gibt es unterschiedliche Tarifverträge. Die Tarifbeschäftigten der Länder sind im „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) und in Hessen im TV-H geregelt. Für die Tarifbeschäftigten im Bereich des Bundes und der Kommunen gilt der TVöD „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“.

Das Nebeneinander unterschiedlicher (Flächen-)Tarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst führt zu Ungerechtigkeiten und unnötigen Konkurrenzsituationen. Dies ist nicht mehr zeitgemäß und vor dem Hintergrund des erheblichen Fachkräftebedarfs auch im öffentlichen Dienst nicht mehr zielführend.

Wir fordern daher, dass durch einen Flächentarifvertrag die Tarifstruktur und die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst schnellstens vereinheitlicht und verbessert werden. Länder, Kommunen und Bund müssen gute und attraktive Arbeitgeber sein, die durch eine einheitliche Tarifstruktur und sehr gute Arbeitsbedingungen, den Wettbewerb um die Beschäftigten auch in der Zukunft erfolgreich bestreiten können.

Wir fordern, dass sich Sozialdemokraten*innen, die politische Verantwortung im Bund, den Ländern und den Kommunen tragen, dafür einsetzen, dass diese Forderungen auf der Arbeitgeberseite umgesetzt werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Im Dezember 2023 hat sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit den Gewerkschaften auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder geeinigt. Für Berlin besonders wichtig ist die vereinbarte Aufnahme der Hauptstadtzulage in den Tarifvertrag der Länder. Die Hauptstadtzulage kann damit dauerhaft weitergezahlt werden. Zudem ist es sehr wichtig, dass Berlin damit wieder als vollwertiges Mitglied in die Tarifgemeinschaft der Länder zurückkehrt.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Ein wichtiges Anliegen, ist aktuell in der TdL auf Bundesebene jedoch nicht durchsetzbar.

Beschluss des BPT 2023:

Überweisung an SPD-Parteivorstand und Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: