Antrag 84/I/2026 Systemgerechte Finanzierung der Hilfen zur Erziehung (HzE) – Konnexität wahren, kommunale Handlungsfähigkeit sichern

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus von Berlin und im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, eine strukturelle Neuordnung der Finanzierung der Hilfen zur Erziehung (HzE) nach SGB VIII zu initiieren. Ziel ist die Wiederherstellung der Konnexität zwischen Aufgabenverantwortung und Finanzierungssicherheit.

 

Konkret fordern wir:

 

Systemwechsel in der Zuweisungssystematik (Landesebene):

Die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII) sind aus der starren Budgetierung der bezirklichen Globalzuweisung herauszulösen. Da es sich um Pflichtaufgaben nach Weisung handelt, bei denen den Bezirken kein Entschließungsermessen („Ob“), sondern lediglich ein begrenztes Auswahlermessen („Wie“) zusteht, ist das finanzielle Risiko von Fallzahlsteigerungen und Kostensteigerungen (Trägerentgelte) systemwidrig den Bezirken zugeordnet.

 

Wir fordern daher eine Basiskorrektur: Die Finanzierung der HzE muss auf eine bedarfsgerechte Ist-Kosten-Finanzierung (Spitzabrechnung) umgestellt oder durch einen zentralen, dynamischen Risikofonds auf Landesebene abgesichert werden. Die Deckung unabweisbarer Rechtsansprüche darf nicht länger in Konkurrenz zur Finanzierung der freiwilligen Leistungen der Daseinsvorsorge (z. B. Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII) stehen.

 

Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kinder- und Jugendhilfe (Bundesebene):

Der Bund hat durch stetige Novellierungen des SGB VIII (zuletzt durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) die Qualitätsstandards und Rechtsansprüche in der Jugendhilfe folgerichtig ausgeweitet. Unter Wahrung des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, bezahlt“) ist eine strukturelle finanzielle Beteiligung des Bundes an diesen, durch Bundesgesetz verursachten Kostensteigerungen, gesetzlich zu verankern.