Antrag 221/II/2022 Stimmabgabe für Auslandsdeutsche in Konsulaten und Botschaften möglich machen

Status:
Annahme

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Minister*Innen auf Bundesebene werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass sog. Auslandsdeutsche (also dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige), die das Recht haben, an Wahlen in Deutschland teilzunehmen, ihre Stimmabgabe auch in deutschen Konsulaten und Botschaften durchführen können. Das Konsulat bzw. die Botschaft soll außerdem für die Kosten des Transports bzw. Versands der Stimmen aufkommen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Beschluss des Parteitages
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Minister*Innen auf Bundesebene werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass sog. Auslandsdeutsche (also dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige), die das Recht haben, an Wahlen in Deutschland teilzunehmen, ihre Stimmabgabe auch in deutschen Konsulaten und Botschaften durchführen können. Das Konsulat bzw. die Botschaft soll außerdem für die Kosten des Transports bzw. Versands der Stimmen aufkommen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2023:

Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: