Antrag 74/I/2015 Starke Schule, starke Zukunft - Stärkung der Grundschulen in Berlin

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, die Grundschulen Berlins entsprechend den Anforderungen auszustatten.

 

Dabei wird insbesondere auf folgende Aspekte geachtet:

 

a) Individualisiertes und schülerzentriertes Lernen

  • eine Doppelsteckung an in den JÜL- Klassen (Jahrgangsübergreifendes Lernen) wird gesichert.
  • In der Schulanfangsphase wird die Schülerfrequenz von 20 SchülerInnen/Klasse eingeführt.
  • Die Vermittlung von Sprachförderung im Lehramtsstudium, im Vorbereitungsdienst und in der Weiterbildung wird gestärkt sowie ein Pool für SprachmittlerInnen eingerichtet.
  • Es wird ein gesamtstädtisches Konzept für die Integration von Flüchtlingskindern entwickelt.
  • Bei der Umsetzung der Inklusion (bei Lern- und Entwicklungsstörungen) werden entsprechende Maßnahmen vorrangig angegangen und schulnah umgesetzt.
  • Es wird die gleiche Ausstattung an Deutsch als Zweitsprache-Mitteln wie an Sekundarschulen gesichert.

 

b) Personalsituation an Berliner Grundschulen

  • Es wird eine sofortige breit angelegte Ausbildungs- und Qualifizierungsinitiative zur Versorgung mit Grund- und Sonderschullehrkräfte gestartet.
  • Es werden Anreize geschaffen, um qualifizierte Lehrkräfte und ErzieherInnen für Brennpunktschulen zu gewinnen.
  • Es wird die gleiche Ausstattung an Funktionsstellen und Sozialpädagogen wie an Sekundarschulen eingereichtet.
  • Es werden fünf Prozent Vertretungsreserve zusätzlich zu den Personalkosten-Budgetierung-Mitteln gesichert, um den erhöhten Krankenstand an Brennpunktschulen zu kompensieren.
  • Es wird die gleiche Bezahlung und gleiches Unterrichtsdeputat für Grundschullehrkräfte wie an anderen Schulformen gesichert.

 

c) Qualität an Berliner Grundschulen

  • Es wird ein schulischer Stundenpool für Fortbildungsmaßnahmen eingerichtet.
  • Das Bonusprogramm für Schulen in schwieriger Lage wird verstetigt.
  • Es wird ein Sofortprogramm für Renovierungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen (nach dem Modell in Hamburg) gestartet.
  • Der erhöhte Bedarf der räumlichen Austattung der Schulen in schwieriger Lage wird mit entsprechenden Musterraumprogrammen abgesichert.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Empfehlung des FA V – Stadt des Wissens: 

 

Starke Schule, starke Zukunft – Stärkung der Grundschulen, die am Bonus-Programm teilnehmen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, die Grundschulen, die am Bonus-Programm teilnehmen, entsprechend den besonderen Anforderungen auszustatten.

 

Dabei wird insbesondere auf folgende Aspekte geachtet:

 

a) Individualisiertes und schülerzentriertes Lernen

  • eine Doppelsteckung an in den JÜL- Klassen (Jahrgangsübergreifendes Lernen) wird gesichert.
  • In der Schulanfangsphase wird die Schülerfrequenz von 20 SchülerInnen/Klasse eingeführt.
  • Ein Pool für Sprachmittler*innen wird eingerichtet
  • Es wird ein gesamtstädtisches Konzept für die Integration von Flüchtlingskindern entwickelt.
  • Bei der Umsetzung der Inklusion (bei Lern- und Entwicklungsstörungen) werden entsprechende Maßnahmen vorrangig angegangen und schulnah umgesetzt.
  • Es wird die gleiche Ausstattung an Mitteln für die Sprachbildung wie an Sekundarschulen gesichert.

 

b) Personalsituation an Grundschulen, die am Bonus-Programm teilnehmen

  • Es wird eine sofortige breit angelegte Ausbildungs- und Qualifizierungsinitiative zur Versorgung mit Grund- und Sonderschullehrkräfte gestartet.
  • Es werden Anreize geschaffen, um qualifizierte Lehrkräfte und ErzieherInnen für Brennpunktschulen zu gewinnen.
  • Es wird eine höhere Ausstattung an Sozialpädagog*innen und ein Funktionsstundenpool zur Verfügung gestellt
  • Es wird eine Vertretungsreserve zusätzlich zu den Personalkosten-Budgetierung-Mitteln gesichert, um den erhöhten Krankenstand an Brennpunktschulen zu kompensieren.
  • Für die nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz ausgebildeten Lehrkräfte wird dieselbe Bezahlung wie an anderen Schulformen gesichert.
  • Das Unterrichtsdeputat von Grundschullehrkräften wird an das der anderen Schulformen angepasst.

 

c) Qualität an Berliner Grundschulen

  • Es wird ein schulischer Stundenpool für Fortbildungsmaßnahmen eingerichtet.
  • Das Bonusprogramm für Schulen in schwieriger Lage wird beibehalten.
  • Es wird ein Sofortprogramm für Renovierungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen gestartet.
  • Der erhöhte Bedarf der räumlichen Austattung der Schulen in schwieriger Lage wird abgesichert.

 

(LPT I/2015: Überwiesen an FA V – Stadt des Wissens)

Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2018:   74/I/2015 Starke Schule, starke Zukunft - Stärkung der Grundschulen in Berlin Der Antrag wird in den zentralen Forderungen umgesetzt. Derzeit wird vor allem darüber diskutiert, mit welchen Mitteln es gelingen kann, Lehrkräfte für die Brennpunktschulen zu gewinnen. Dabei werden insbesondere Maßnahmen geprüft, die im Rahmen des Tarifrechts finanzielle Anreize bieten. Problematisch bleibt aber vor allem die Ausstattung mit qualifiziertem Personal. In den Hochschulverträgen wurden zwar die Grundlagen für eine Aufstockung der Ausbildungszahlen vor allem im Primarbereich gelegt, diese können allerdings erst nach einigen Jahren Wirkung an den Schulen entfalten. Bis dahin müssen auch Quereinsteiger an diesen Schulen tätig werden. Die SPD-Fraktion legt dabei besonderen Wert auf deren Qualifizierung. Umgesetzt wurde die Anpassung der Vergütung der Lehrkräfte an Grundschulen an die übrigen Lehrkräfte; bestehende Ungerechtigkeiten werden ausgeräumt.