- Konsequente Orientierung am Völkerrecht
Die Bundesregierung wird aufgefordert, ihr außen- und sicherheitspolitisches Handeln konsequent an den Prinzipien des Völkerrechts auszurichten und dieses als verbindlichen Maßstab politischer Entscheidungen zu stärken. - Universelle Anwendung völkerrechtlicher Normen
Die Bundesregierung soll sich auf europäischer und internationaler Ebene dafür einsetzen, dass völkerrechtliche Normen universell angewandt werden und keine selektive Auslegung oder Anwendung erfolgt. - Stärkung multilateraler Institutionen
Internationale Institutionen, insbesondere die Vereinten Nationen sowie internationale Gerichte und Organisationen, sind in ihrer Rolle zur Sicherung und Durchsetzung des Völkerrechts aktiv zu stärken. - Förderung des humanitären Völkerrechts
Deutschland soll sich verstärkt für die Einhaltung und Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts einsetzen, insbesondere für den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten. - Rechtsstaatliche Klärung von Völkerrechtsfragen
Bei strittigen völkerrechtlichen Fragen ist auf transparente, rechtlich fundierte Bewertungen und – wo möglich – auf internationale gerichtliche Klärung hinzuwirken. - Stärkung der völkerrechtlichen Kompetenz und öffentlichen Debatte
Die Bundesregierung sowie die SPD auf allen Ebenen sollen die Bedeutung des Völkerrechts stärker in den öffentlichen Diskurs einbringen und zur Förderung eines breiten Verständnisses für dessen Rolle beitragen.
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