Antrag 73/I/2025 Stärkung der Sonntagsruhe und des Arbeitnehmerschutzes

Status:
Annahme

Die Berliner SPD bekennt sich zur Sonntagsruhe als einem wichtigen sozialen Schutzgut und tritt für eine restriktive Handhabung von Sonntagsarbeit ein. Wir fordern daher:

 

1.Stärkung der gesetzlichen Sonntagsruhe:

Die bestehenden Ausnahmen für Sonntagsarbeit sollen überprüft und auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden.

Eine Ausweitung von Sonntagsarbeit im Einzelhandel und anderen nicht zwingend erforderlichen Branchen wird abgelehnt.

 

2. Einhaltung höchstrichterlicher Rechtsprechung:

Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 1. Dezember 2009, Az. 1 BvR 2857/07 u.a.) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 17. Mai 2017, Az. 6 CN 1.16) haben klargestellt, dass die Sonn- und Feiertagsruhe verfassungsrechtlich geschützt ist.

Die gesetzlichen Regelungen auf Landesebene müssen diesen Vorgaben entsprechen und dürfen nicht durch zu weitgehende Ausnahmen ausgehöhlt werden.

 

3. Bessere Kontrolle und Sanktionierung bei Verstößen:

Die zuständigen Behörden müssen in die Lage versetzt werden, Verstöße gegen die Sonntagsruhe konsequent zu ahnden.

Unternehmen, die Sonntagsarbeit ohne ausreichende rechtliche Grundlage anordnen, sollen mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.

 

4. Schutz der Beschäftigten und Förderung alternativer Modelle:

Arbeitgeber dürfen keinen Druck auf Arbeitnehmer:innen ausüben, sonntags zu arbeiten, insbesondere nicht durch indirekte Maßnahmen wie Bonusregelungen oder Dienstplantricks.

Die Forschung und Förderung von Arbeitszeitmodellen, die eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Freizeit ermöglichen, sollen unterstützt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Berliner SPD bekennt sich zur Sonntagsruhe als einem wichtigen sozialen Schutzgut und tritt für eine restriktive Handhabung von Sonntagsarbeit ein. Wir fordern daher:

 

1.Stärkung der gesetzlichen Sonntagsruhe:

Die bestehenden Ausnahmen für Sonntagsarbeit sollen überprüft und auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden.

Eine Ausweitung von Sonntagsarbeit im Einzelhandel und anderen nicht zwingend erforderlichen Branchen wird abgelehnt.

 

2. Einhaltung höchstrichterlicher Rechtsprechung:

Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 1. Dezember 2009, Az. 1 BvR 2857/07 u.a.) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 17. Mai 2017, Az. 6 CN 1.16) haben klargestellt, dass die Sonn- und Feiertagsruhe verfassungsrechtlich geschützt ist.

Die gesetzlichen Regelungen auf Landesebene müssen diesen Vorgaben entsprechen und dürfen nicht durch zu weitgehende Ausnahmen ausgehöhlt werden.

 

3. Bessere Kontrolle und Sanktionierung bei Verstößen:

Die zuständigen Behörden müssen in die Lage versetzt werden, Verstöße gegen die Sonntagsruhe konsequent zu ahnden.

Unternehmen, die Sonntagsarbeit ohne ausreichende rechtliche Grundlage anordnen, sollen mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.

 

4. Schutz der Beschäftigten und Förderung alternativer Modelle:

Arbeitgeber dürfen keinen Druck auf Arbeitnehmer:innen ausüben, sonntags zu arbeiten, insbesondere nicht durch indirekte Maßnahmen wie Bonusregelungen oder Dienstplantricks.

Die Forschung und Förderung von Arbeitszeitmodellen, die eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Freizeit ermöglichen, sollen unterstützt werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 8 2026:
Eine Umsetzung der im Antrag formulierten Forderungen ist derzeit innerhalb der Koalition nicht konsensfähig. Die SPD-Fraktion bringt sich jedoch fortlaufend in die entsprechenden Verhandlungen ein und setzt sich für den Erhalt sowie die Stärkung der Sonntagsruhe ein.

Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Die Landesgruppe erkennt die Bedeutung der Sonntagsruhe als wichtigen Bestandteil des Arbeitnehmerschutzes und des gesellschaftlichen Zusammenhalts an. Der Schutz von Ruhezeiten sowie die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben sind zentrale Anliegen sozialdemokratischer Politik.

Im Zuge einer im Koalitionsvertrag vereinbarten Flexibilisierung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit wird eine Aufweichung der bisherigen Regelung zur Wochenendarbeit und Ruhezeiten mit uns nicht machbar sein. Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes, die das Bedürfnis der Beschäftigten nach mehr Selbstbestimmung über ihre Arbeitszeit ernstnimmt, muss deshalb an einen hohen Arbeitsschutzstandard gebunden sein.

Weiteres Vorgehen:
Die Landesgruppe wird sich im Gesetzgebungsverfahren zur Flexibilisierung der wö-chentlichen Höchstarbeitszeit dafür einsetzen, dass die bisher gültigen Regelungen zur Sonntagsruhe weiter bestehen bleiben.
Überweisungs-PDF: