Antrag 57/I/2026 “Stärke des Rechts” anstatt “Recht des Stärkeren”:

für eine unmissverständliche Positionierung der Bundesrepublik Deutschland als Verteidigerin einer völkerrechtsgebundenen internationalen Politik

 

Wir bekräftigen die Verpflichtung zu einer internationalen Ordnung, die auf dem Völkerrecht, insbesondere auf der Charta der Vereinten Nationen, beruht. Eine regelbasierte internationale Ordnung kann nur Bestand haben, wenn völkerrechtliche Normen universell gelten und unabhängig von politischen Bündnissen oder strategischen Interessen angewandt werden.

Wir fordern den Landesparteitag der SPD Berlin sowie den Bundesparteivorstand der SPD zur Umsetzung der folgenden Punkte auf:

  1. Hinwirken auf eine eindeutige Positionierung der deutschen Bundesregierung hinsichtlich des völkerrechtswidrigen Vorgehens der USA ggü. Venezuela, einschl. klarer Benennung der Missachtung des Gewaltverbots und der Staatensouveränität. Diese Positionierung sollte nach Möglichkeit im Verbund mit anderen gleichgesinnten Staaten wie Frankreich, Spanien und Venezuelas Nachbarstaaten erfolgen.
  2. Hinwirken auf eine klare völkerrechtliche Positionierung der Bundesregierung zum militärischen Vorgehen der USA und Israels gegenüber Iran sowie der Reaktionen des Iran gegen die Golfstaaten, einschl. klarer Benennung der Missachtung des Gewaltverbots der UN-Charta und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Diese Positionierung sollte nach Möglichkeit im Verbund mit anderen gleichgesinnten Staaten wie Frankreich, Spanien, Kanada und Großbritannien erfolgen.
  3. Schutz von Zivilbevölkerung und politisch Verfolgten aufrichtig voranstellen: Die in dieser Legislaturperiode eingeführte Suspendierung humanitärer Visa nach § 22 AufenthG ist aufzuheben und die Vergabe dieser Visa unverzüglich wieder aufzunehmen. Zugleich sind die deutschen Resettlement-Zusagen gegenüber dem UNHCR deutlich auszuweiten, insbesondere für Schutzsuchende aus von den jüngsten Eskalationen besonders betroffenen Regionen wie Iran, Irak, Libanon und Syrien. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, weitere konkrete Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, um die iranische Zivilbevölkerung in ihrem Einsatz für Freiheit, Menschenrechte und demokratische Selbstbestimmung wirksam zu unterstützen.
  4. In begründeten Verdachtsfällen von Völkerrechtsverstößen auch durch strategische Partner wie die USA sind nach zügiger völkerrechtlicher Prüfung auf mögliche Brüche des (humanitären) Völkerrechts jeglicher Unterstützungsleistungen unverzüglich einzustellen, einschl. durch Datenübertragungen und Überflugrechten über die Airbase Ramstein.
  5. Angesichts wiederholter Handlungen und politischer Positionierungen der USA, die grundlegende Normen und Institutionen des Völkerrechts missachten, fordern wir eine Initiative zur Bildung einer globalen Allianz im Rahmen der Vereinten Nationen zur Verteidigung des Völkerrechts. Ziel ist die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Staaten, insbesondere auch mit Staaten des Globalen Südens, um gemeinsame Maßnahmen zum Schutz und zur Reform völkerrechtlicher und völkerstrafrechtlicher Institutionen sowie zum Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entwickeln. Darüber hinaus sollen weitere Schritte zur Stärkung des Völkerrechts, zu seiner kohärenten und universalen Anwendung durch alle Mitgliedstaaten sowie zu wirksamen Konsequenzen bei Rechtsbrüchen erarbeitet werden. Dies schließt auch eine Prüfung der völkerrechtlichen Positionierung Deutschlands ein, um mögliche Widersprüche auszuräumen. Bei vermuteten oder offensichtlichen Verstößen gegen das Völkerrecht muss die Bundesregierung, möglichst auch zusammen mit anderen Ländern, konsequent die zuständigen Gerichtshöfe anrufen, um die Völkerrechtskonformität zu überprüfen.
  6. Angesichts der offenen Relativierung des Völkerrechts durch politische Akteure und Medien in Deutschland: eine proaktivere Befassung und öffentliche Kommunikation mit und von völkerrechtlichen Normen, Verträgen sowie den sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Pflichten für die Bundesregierung durch SPD-Politiker*innen. Dabei sollte vermittelt werden, dass die Achtung des Völkerrechts die Grundlage dafür bietet, dass dies in Zukunft auch von anderen Staaten eingefordert werden kann (bspw. in Bezug auf Ukraine und Grönland) und daher zentrales Interesse deutscher Außenpolitik ist. Zudem sollte eine strategische Auseinandersetzung und Erarbeitung einer klaren Haltung zu den Konzepten “humanitäre Intervention” und “Responsibility to Protect” und ihrer etwaigen Anwendung beinhalten. „Es sollte betont werden, dass diese nicht auf die Angriffe auf Iran zutreffen. Der Krieg birgt hohe Risiken für die Zivilbevölkerungen im Iran und der Region.“

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

für eine unmissverständliche Positionierung der Bundesrepublik Deutschland als Verteidigerin einer völkerrechtsgebundenen internationalen Politik

Wir bekräftigen die Verpflichtung zu einer internationalen Ordnung, die auf dem Völkerrecht, insbesondere auf der Charta der Vereinten Nationen, beruht. Eine regelbasierte internationale Ordnung kann nur Bestand haben, wenn völkerrechtliche Normen universell gelten und unabhängig von politischen Bündnissen oder strategischen Interessen angewandt werden.

Wir fordern den Landesparteitag der SPD Berlin sowie den Bundesparteivorstand der SPD zur Umsetzung der folgenden Punkte auf:

  1. Hinwirken auf eine eindeutige Positionierung der deutschen Bundesregierung hinsichtlich des völkerrechtswidrigen Vorgehens der USA ggü. Venezuela, einschl. klarer Benennung der Missachtung des Gewaltverbots und der Staatensouveränität. Diese Positionierung sollte nach Möglichkeit im Verbund mit anderen gleichgesinnten Staaten wie Frankreich, Spanien und Venezuelas Nachbarstaaten erfolgen.
  2. Hinwirken auf eine klare völkerrechtliche Positionierung der Bundesregierung zum militärischen Vorgehen der USA und Israels gegenüber Iran sowie der Reaktionen des Iran gegen die Golfstaaten, einschl. klarer Benennung der Missachtung des Gewaltverbots der UN-Charta und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Diese Positionierung sollte nach Möglichkeit im Verbund mit anderen gleichgesinnten Staaten wie Frankreich, Spanien, Kanada und Großbritannien erfolgen.
  3. Schutz von Zivilbevölkerung und politisch Verfolgten aufrichtig voranstellen: Die in dieser Legislaturperiode eingeführte Suspendierung humanitärer Visa nach § 22 AufenthG ist aufzuheben und die Vergabe dieser Visa unverzüglich wieder aufzunehmen. Zugleich sind die deutschen Resettlement-Zusagen gegenüber dem UNHCR deutlich auszuweiten, insbesondere für Schutzsuchende aus von den jüngsten Eskalationen besonders betroffenen Regionen wie Iran, Irak, Libanon und Syrien. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, weitere konkrete Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, um die iranische Zivilbevölkerung in ihrem Einsatz für Freiheit, Menschenrechte und demokratische Selbstbestimmung wirksam zu unterstützen.
  4. In begründeten Verdachtsfällen von Völkerrechtsverstößen auch durch strategische Partner wie die USA sind nach zügiger völkerrechtlicher Prüfung auf mögliche Brüche des (humanitären) Völkerrechts jeglicher Unterstützungsleistungen unverzüglich einzustellen, einschl. durch Datenübertragungen und Überflugrechten über die Airbase Ramstein.
  5. Angesichts wiederholter Handlungen und politischer Positionierungen der USA, die grundlegende Normen und Institutionen des Völkerrechts missachten, fordern wir eine Initiative zur Bildung einer globalen Allianz im Rahmen der Vereinten Nationen zur Verteidigung des Völkerrechts. Ziel ist die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Staaten, insbesondere auch mit Staaten des Globalen Südens, um gemeinsame Maßnahmen zum Schutz und zur Reform völkerrechtlicher und völkerstrafrechtlicher Institutionen sowie zum Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entwickeln. Darüber hinaus sollen weitere Schritte zur Stärkung des Völkerrechts, zu seiner kohärenten und universalen Anwendung durch alle Mitgliedstaaten sowie zu wirksamen Konsequenzen bei Rechtsbrüchen erarbeitet werden. Dies schließt auch eine Prüfung der völkerrechtlichen Positionierung Deutschlands ein, um mögliche Widersprüche auszuräumen. Bei vermuteten oder offensichtlichen Verstößen gegen das Völkerrecht muss die Bundesregierung, möglichst auch zusammen mit anderen Ländern, konsequent die zuständigen Gerichtshöfe anrufen, um die Völkerrechtskonformität zu überprüfen.
  6. Angesichts der offenen Relativierung des Völkerrechts durch politische Akteure und Medien in Deutschland: eine proaktivere Befassung und öffentliche Kommunikation mit und von völkerrechtlichen Normen, Verträgen sowie den sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Pflichten für die Bundesregierung durch SPD-Politiker*innen. Dabei sollte vermittelt werden, dass die Achtung des Völkerrechts die Grundlage dafür bietet, dass dies in Zukunft auch von anderen Staaten eingefordert werden kann (bspw. in Bezug auf Ukraine und Grönland) und daher zentrales Interesse deutscher Außenpolitik ist. Zudem sollte eine strategische Auseinandersetzung und Erarbeitung einer klaren Haltung zu den Konzepten “humanitäre Intervention” und “Responsibility to Protect” und ihrer etwaigen Anwendung beinhalten. „Es sollte betont werden, dass diese nicht auf die Angriffe auf Iran zutreffen. Der Krieg birgt hohe Risiken für die Zivilbevölkerungen im Iran und der Region.“
  7. Auch im Kontext der aktuellen Regime-Change-Debatte ist eine klare Positionierung notwendig, die das völkerrechtswidrige Vorgehen der USA und Israels ablehnt und zugleich die systematische Gewalt und Repression der iranischen Diktatur gegen die eigene Bevölkerung seit Januar 2026, infolge derer Schätzungen zufolge mehrere zehntausend Menschenleben gefordert wurden, unmissverständlich verurteilt und die Stärkung von Zivilgesellschaft und demokratischer Opposition in den Mittelpunkt stellt.
  8. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ressortübergreifend eine internationale strategische Planungsgruppe unter Einbeziehung bestehender Instrumente des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (WFP) sowie der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und weiterer internationaler Strukturen einzurichten und strategisch auszubauen, um die außenpolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands und der EU angesichts der absehbaren Folgen des Konflikts auf das Welternährungssystem, insbesondere durch Preissteigerungen und die Verknappung von Düngemitteln, sowie der entstehenden humanitären Folgen des Konflikts vorausschauend zu stärken.
  9. Wir wollen auf eine klare Positionierung der Bundesregierung im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen der EU zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 (MFR) mit dem Ziel einer deutlichen Stärkung der humanitären Hilfe, Krisenprävention und Stabilisierung in betroffenen Regionen in der Haushaltspolitik „Global Europe“ hinwirken. Hierfür soll sich die Bundesregierung im Rahmen der laufenden MFR-Verhandlungen für zusätzliche Eigenmittel einsetzen und ihre ablehnende Haltung gegenüber Instrumenten der gemeinsamen Kreditaufnahme und Eurobonds, auch außerhalb des Verteidigungsbereichs, überprüfen. Der Schutz des Völkerrechts erfordert neben militärischen Fähigkeiten ebenso gezielte Investitionen in humanitäre Hilfe, Krisenprävention und die Stabilisierung betroffener Regionen.
  10. Der Schutz des Völkerrechts nach außen muss sich glaubwürdig im Schutz der Menschenwürde nach innen widerspiegeln, insbesondere für Menschen, die aus Kriegsgebieten fliehen müssen. Zu diesem Zweck sollen in Berlin und weiteren Bundesländern mit SPD-Regierungsbeteiligung gezielt Landesaufnahmeprogramme für Angehörige von in Deutschland lebenden Personen aus den durch den Konflikt betroffenen Regionen, u. a. Iranerinnen und Iraner, Libanesinnen und Libanesen sowie Irakerinnen und Iraker, geschaffen werden.

Die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen im Bundestag werden aufgefordert, im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Bundeshaushalt ausreichend Mittel bereitzustellen, um Länder und Kommunen bei der Unterbringung, Versorgung und Integration von Schutzsuchenden nachhaltig zu unterstützen und damit einen geordneten Zuzug sowie eine funktionierende Aufnahme- und Willkommensinfrastruktur sicherzustellen.