Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, angesichts der Situation der Unternehmen in Deutschland in der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise schnell zu handeln. An großen Unternehmen, für die eine weitere Kreditgewährung nicht ausreicht und die daher um staatliche Hilfe bitten, soll der Bund Teil-Beteiligungen erwerben. Hierbei sind allerdings zuvor vereinbarte Kriterien zu befolgen und damit eine dringend benötigte Wirtschaftstransformation zu beschleunigen.
Der Bund und seine Sondervermögen waren 2017 bereits unmittelbar an 109 Unternehmen und mittelbar an 444 Unternehmen mit einem Anteil von mehr als 25 % und je einem Nennkapital von über 50.000 € beteiligt. Das Portfolio der Beteiligungen des Bundes an Unternehmen umfasst neben börsennotierten Unternehmen wie der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Post AG auch Flughafengesellschaften oder die Deutsche Bahn AG, bis hin zu kulturellen Einrichtungen und wissenschaftlichen Forschungsinstituten. Der Bund beansprucht schon jetzt eine „aktive Beteiligungsführung“, die Aspekte wie Geschlechtergerechtigkeit und die Qualität der Arbeitsverhältnisse, aber auch den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) beinhaltet.
Die Aufgaben des Bundes sollen jetzt zusätzlich umfassen:
- die Überlebensfähigkeit der unterstützten Unternehmen zu garantieren und Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden, dabei ist jedoch die Ausschüttung von Gewinnen oder Dividenden sowie die Auszahlung von Boni nicht gestattet
- den Erhalt von Arbeit und die Verhinderung von Massenarbeitslosigkeit in Schwerpunktregionen (insbesondere von monostrukturierten Regionen)
- die Stärkung der Tarifbindung und den Ausbau von Flächentarifverträgen sowie die Einführung von betrieblicher Mitbestimmung, wo sie noch nicht besteht
- eine strukturelle Hilfe bei nachhaltiger Ausrichtung der Unternehmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Sinne der Agenda 2030
- eine enge Verzahnung von Bund und Ländern bei Lösungsansätzen und damit die Stärkung föderaler Kompetenzen bei der regionalen Gestaltung der ökonomischen Rahmenbedingungen
- das Zurückdrängen von Shareholder-Value-Interessen zugunsten einer auf die Interessen der gesellschaftlichen Bedürfnisse ausgerichteten Unternehmens- und Produktstruktur, daher darf die Entscheidungsgewalt nicht allein bei der Unternehmensgeschäftsführung liegen
- die Unternehmen dabei zu unterstützen, Maßnahmen zu entwickeln, die jede Diskriminierung von Arbeitnehmenden aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des sozialen Status wirksam verhindert (vergleiche AGG)
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, angesichts der Situation der Unternehmen in Deutschland in der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise schnell zu handeln. An großen Unternehmen, für die eine weitere Kreditgewährung nicht ausreicht und die daher um staatliche Hilfe bitten, soll der Bund Teil-Beteiligungen erwerben. Hierbei sind allerdings zuvor vereinbarte Kriterien zu befolgen und damit eine dringend benötigte Wirtschaftstransformation zu beschleunigen.
Der Bund und seine Sondervermögen waren 2017 bereits unmittelbar an 109 Unternehmen und mittelbar an 444 Unternehmen mit einem Anteil von mehr als 25 % und je einem Nennkapital von über 50.000 € beteiligt. Das Portfolio der Beteiligungen des Bundes an Unternehmen umfasst neben börsennotierten Unternehmen wie der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Post AG auch Flughafengesellschaften oder die Deutsche Bahn AG, bis hin zu kulturellen Einrichtungen und wissenschaftlichen Forschungsinstituten. Der Bund beansprucht schon jetzt eine „aktive Beteiligungsführung“, die Aspekte wie Geschlechtergerechtigkeit und die Qualität der Arbeitsverhältnisse, aber auch den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) beinhaltet.
Die Aufgaben des Bundes sollen jetzt zusätzlich umfassen:
- die Überlebensfähigkeit der unterstützten Unternehmen zu garantieren und Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden, dabei ist jedoch die Ausschüttung von Gewinnen oder Dividenden sowie die Auszahlung von Boni nicht gestattet
- den Erhalt von Arbeit und die Verhinderung von Massenarbeitslosigkeit in Schwerpunktregionen (insbesondere von monostrukturierten Regionen)
- die Stärkung der Tarifbindung und den Ausbau von Flächentarifverträgen sowie die Einführung von betrieblicher Mitbestimmung, wo sie noch nicht besteht
- eine strukturelle Hilfe bei nachhaltiger Ausrichtung der Unternehmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Sinne der Agenda 2030
- eine enge Verzahnung von Bund und Ländern bei Lösungsansätzen und damit die Stärkung föderaler Kompetenzen bei der regionalen Gestaltung der ökonomischen Rahmenbedingungen
- das Zurückdrängen von Shareholder-Value-Interessen zugunsten einer auf die Interessen der gesellschaftlichen Bedürfnisse ausgerichteten Unternehmens- und Produktstruktur, daher darf die Entscheidungsgewalt nicht allein bei der Unternehmensgeschäftsführung liegen
- die Unternehmen dabei zu unterstützen, Maßnahmen zu entwickeln, die jede Diskriminierung von Arbeitnehmenden aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des sozialen Status wirksam verhindert (vergleiche AGG)