Antrag 63/I/2017 Staaten in die Pflicht nehmen

Status:
Annahme

Intern Vertriebene* oder Binnengeflüchtete* sind Personen, die gezwungen sind ihre Heimat zu verlassen, aber innerhalb der Grenzen des Staates bleiben. Interne Vertreibung ist konkrete Folge von bewaffneten Konflikten, Verfolgung, Natur- oder von Menschen verursachten Katastrophen und inzwischen auch Reaktion auf große Entwicklungsprojekte. Im Jahre 2014 sind laut dem Internal Displacement Monitoring Centre weltweit 38 Millionen Menschen dazu gezwungen worden, ihre Heimat wegen bewaffneter Konflikte und generalisierter Gewalt zu verlassen.

 

Die Auswirkungen dieser internen Vertreibung können verheerend sein. Während der Zwang zur Umsiedlung bereits oftmals die Menschrechte der Betroffenen verletzt, sind auch die Beeinträchtigungen, die logisch folgend entstehen, und die langzeitigen Aussichten nicht zu vernachlässigen. Der einer Vertreibung folgende Verlust des Hauses, der Lebensgrundlage, der Verlust von Angehörigen und sozialer Verbindungen, konstituiert eine nicht hinnehmbare Einschränkung elementarer Grundrechte. In Betrachtung langzeitiger Auswirkungen wird die furchtbare Ausmaß für das Leben intern Vertriebener* deutlich.

 

Während es den Menschen zunächst an Grundbedürfnissen wie Schutz, Nahrung und Wasser fehlt, verschärft sich die Situation durch einen versperrten Zugang zur Gesundheitsversorgung, zu Bildung und Arbeit. Je länger die Vertreibung anhält, desto wahrscheinlicher zerfällt das Verständnis für bekannte Familien- und Sozialstrukturen, so dass einzelne Binnenvertriebene* abhängig von Hilfe von außen und anfällig für wirtschaftliche oder sexuelle Ausbeutung sind. Diese Abhängigkeit verringert wiederum die Chance auf eine dauerhafte Lösung, gar einer nachhaltigen Wiedereinbindung in die Gesellschaft. Somit können bereits kurzzeitige, bewaffnete Ausschreitungen zur Destabilisierung vieler Leben und ganzer Regionen für Generationen führen.

 

Es gilt, den Rechtsstatus von Binnengeflüchteten* zu sichern. Dieser bildet einen unabdingbaren Aspekt, um Menschenrechte und Grundfreiheiten weltweit zu festigen. Deshalb, in Verwirklichung der Geltung von Menschenrechten für jede*n, gilt es für uns, Binnengeflüchtete* zu fördern. Dafür sollte u.a. die Definition für Binnengeflüchtete* aus den Leitlinien des UN-Sonderbeauftragten für die Rechte von Binnengeflüchteten* endlich international anerkannt und verbindlich werden:

 

„Binnenvertriebene sind Personen oder Personengruppen, die gezwungen oder genötigt wurden, aus ihren Heimstätten oder dem Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zu fliehen oder diese zu verlassen, insbesondere in Folge oder zur Vermeidung der Auswirkungen eines bewaffneten Konflikts, von Situationen allgemeiner Gewalt, Menschenrechtsverletzungen und natürlichen oder vom Menschen verursachten Katastrophen, und die keine international anerkannte Staatsgrenze überschritten haben.“

 

In Erinnerung an die Pflicht staatlicher Behörden, Menschenrechte zu respektieren, zu schützen und zu erfüllen, indem Maßnahmen ergriffen werden, die ihre vereinfachte Ausübung ermöglichen, soll allen Beteiligten bewusst sein, dass der Schutz und die Unterstützung von Binnengeflüchteten* auf eben dieser Verpflichtung – Menschenrechte zu respektieren – beruht. Die international geltende Souveränität eines Staates beinhaltet somit nicht nur das Recht, eigene Angelegenheit zu leiten, sondern auch die primäre Pflicht und Verantwortung, Schutz und Unterstützung ohne Diskriminierung – einschließlich der Binnenvertriebenen* – zu gewährleisten.

 

Damit intern Vertriebene* ihrer Menschenrechte nicht beraubt werden, sind Staaten im Einklang mit internationalem humanitären Recht dazu verpflichtet, besondere Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für die Binnenvertriebenen* vorzusehen und eine Gleichbehandlung mit nicht intern Vertriebenen* sicherzustellen.

 

Für uns ist klar:

  • die Missachtung der verheerenden Situation von Binnengeflüchteten* ist nicht zu akzeptieren.
  • jede erdenkliche Möglichkeit muss genutzt werden, um auf die gravierenden Missstände im Umgang mit Binnengeflüchteten* aufmerksam zu machen und deren Situation zu verbessern.
  • wir wollen die Kooperation mit allen Institutionen und Gruppierungen suchen, die sich für die Stärkung der Recht von Binnengeflüchteten* einsetzen und zum Dialog einladen.

 

Wir fordern daher die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, Initiative zu ergreifen

 

  • um den Status und Schutz von Binnengeflüchteten* völkerrechtlich klar zu regeln.
  • eine internationale Konvention sowie eine internationale Organisation zum Schutz intern Vertriebener* auszuarbeiten bzw. zu errichten. Alle Beteiligten werden dazu aufgerufen, keine Maßnahme zu unterlassen, die der Konvention und dem Mandat der Organisation international rechtliche Bindung verschafft.

 

Weiterhin fordern wir, dass die Situation der Binnengeflüchteten* innerhalb der SPD in geeigneten Formaten diskutiert und in die gesellschaftliche Debatte getragen wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Bundesparteitag 25.06.2017: Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion und Überweisung an Gruppe der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament