Antrag 57/I/2015 Sportflächen auf den historischen Orten des NS-Verbrechens auf dem Tempelhofer Feld

Status:
Erledigt

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Senats von Berlin werden aufgefordert, den Sachstandsbericht des Runden Tisches „Historische Markierung Tempelhofer Feld“, der unter der Leitung von Prof. Nachama tagt, in die Umsetzung zu bringen, welche die Einrichtung eines „Erinnerungs- und Informationsortes Tempelhofer Feld“ an den historischen Orten vorsieht.

 

Es ist notwendig, dass das Land Berlin zügig ein Konzept zum Gedenken, zur wissenschaftlichen Aufarbeitung und für eine dauerhafte Dokumentation der Verbrechen auf dem Tempelhofer Feld während der Zeit des Naziregimes erstellt und umsetzt. Das noch laufende Bürger/innenbeteiligungsverfahren Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) für das Tempelhofer Parkgelände steht dem nicht entgegen, zumal ein Teil der historischen Flächen wie beispielsweise das Flughafengebäude nicht unter das Tempelhofer Feld-Gesetz (THFG) fällt.

 

Solange das Beteiligungsverfahren läuft, dürfen auf dem Gelände, das unter das THFG fällt, keine neuen Fakten durch Veränderungen jeglicher Art geschaffen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)