Antrag 104/I/2019 Spielgeräteinitiative an Grundschulen

Status:
Annahme mit Änderungen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für eine Mittelaufstockung mit dem Ziel der Reparatur und Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf Schulfreiflächen einzusetzen. Zu erreichen ist eine zusätzliche zweckgebundene Mittelzuweisung in Höhe von 10 Mill. Euro jährlich, also von durchschnittlich 800.000 Euro für jeden Bezirk.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für eine Mittelaufstockung mit dem Ziel der Reparatur und Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf Schulfreiflächen einzusetzen.

Beschluss: Annahme in der Fassung der AK
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für eine Mittelaufstockung mit dem Ziel der Reparatur und Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf Schulfreiflächen einzusetzen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK II): Das Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) wurden seit 2014 jährlich 10 Mio. € zur Verfügung gestellt. Im Doppelhaushaltsplan 2018/2019 wurden pro Haushaltsjahr zusätzlich 6 Mio. € veranschlagt. Diese sind verbindlich für Spielplatzsanierungsmaßnahmen zu verwenden und werden getrennt angemeldet und nachgewiesen. Das Abgeordnetenhaus hat im Nachtragshaushaltsgesetz 2018/2019 im Dezember 2018 beschlossen, das KSSP im Haushaltsjahr 2019 um weitere 9 Mio. € für Spielplatzsanierungsmaßnahmen aufzustocken. Demnach standen für das Haushaltsjahr 2019 insgesamt 15,0 Mio. € für Spielplatzsanierungen zur Verfügung.   Für kleine Sanierungs- und Instandsetzungsaufgaben an Schulen ist der Verfügungsfonds vorgesehen. Es besteht hier die Möglichkeit, Ausgaben für Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Geschäftsbedarf aus dem Verfügungsfonds zu leisten. Der Ansatz im Doppelhaushalt 2020/2021 ist für eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Schulen (vgl. § 7 SchulG) bestimmt. Weitere Mittel in Höhe von jeweils 3.500.000 € für die Jahre 2020 und 2021 zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung der Schulen für kleine Instandhaltungsarbeiten sind in den Bezirksplafonds enthalten und werden nach Maßgabe der Vorgaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verwendet.
Überweisungs-PDF: