Antrag 43/I/2022 Sozialverträgliche Sanierung und Standardanhebung für Neubauten

Status:
Annahme mit Änderungen

Der Gebäudesektor muss in den nächsten zehn Jahren fast 45% seiner Treibhausgasemissionen einsparen, um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Mit kleinen Anpassungen sind die Ziele des Gebäudesektors für 2030 und 2050 nicht zu erreichen. Gleichzeitig müssen mit den zu erwartenden Hitzeperioden Gebäude auch dahingehend angepasst werden – möglichst ohne hohen Stromverbrauch durch Klimaanlagen.

 

Gemäß dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist der Gebäudesektor für rund ein Drittel der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Im Gebäudebereich kam es laut dem BMWK 2021 zu einer Emissionsminderung von knapp 4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten (minus 3,3 Prozent) auf rund 115 Mio. Tonnen. Trotz dieser Emissionsminderung überschreitet der Gebäudesektor, wie auch bereits im Vorjahr, laut BMWK, die erlaubte Jahresemissionsmenge gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz, die bei 113 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten liegt.

 

Gerade der Angriffskrieg auf die Ukraine zeigt auf traurige Weise, wie wichtig es ist, den Energieverbrauch zu reduzieren. Zudem brauchen wir einen Wandel zu nachhaltigen, regionalen und erneuerbaren Energieträgern im Bausektor. Deshalb fordern wir beispielsweise neben einer sozialverträglichen Gebäudesanierung, Mindeststandards für die energetisch schlechteste Bestandsgebäude und eine Anhebung der Standards für Neubauten.

 

Außerdem fordern wir:

 

1. Erhöhung des Fördervolumens für Bau und Sanierung

Die Ziele bis 2045 für den Klimaschutz in dem Bereich des Gebäudesektors müssen erreicht werden! Daher fordern wir eine Ermittlung der dafür notwendigen Finanzmittel, die zur tatsächlichen Umsetzung und Erreichung der Ziele notwendig sind. Auf Grundlage dieser Erhebung sollen über den Bundeshaushalt jährlich entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

 

2. Förderung für die Verwendung nachwachsender Rohstoffe bei Neubauten

Es müssen regionale und nachwachsende Rohstoffe für den Bau neuer Gebäude verwendet werden! Neubauten, welche für den Gebäudekern, die Fassade und die Dämmung nachwachsende, regionale  und hitzekompatible Rohstoffe verwenden, müssen besonders unterstützt und gefördert werden. Für öffentliche Bauvorhaben sollten möglichst ressourcen- und energieeffiziente Bauunternehmen bevorzugt werden.

 

3. Mindeststandards für die energetisch schlechtesten Bestandsgebäude einführen

Insgesamt muss die Quote der Sanierung von Bestandsbauten auf mindestens 2% erhöht werden. Es ist notwendig, dass für Bestandsgebäude Mindesteffizienzklassen eingeführt werden. Diese müssen zu festgesetzten Stichtagen erfüllt, schrittweise verschärf und angepasst werden. Damit sozialverträgliche Gebäudesanierungen und Kostenverteilungen ermöglicht werden können, müssen auch hier haushaltrechtliche Voraussetzungen geschaffen werden.

 

4. Klimafreundliche Gebäude mit bezahlbaren Mieten

Die durch die Gebäude- und Hitzesanierung erfolgende Erhöhung der Mieten muss durch Fördermittel, besonders in angespannten Wohnungsmärkten, abgefangen werden. Hierfür gilt es, die Amortisierungszeit der Sanierungsmaßnahmen in Verhandlungen mit Eigentümer*innen mit einzuberechnen. Wohnungsbaugesellschaften sollten hier zuerst in die Pflicht genommen werden. Sanierungen dürfen nicht zu steigenden Mieten führen bzw. dürfen die Kosten nicht auf Mieter*innen fallen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Der Gebäudesektor muss in den nächsten zehn Jahren fast 45% seiner Treibhausgasemissionen einsparen, um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Mit kleinen Anpassungen sind die Ziele des Gebäudesektors für 2030 und 2050 nicht zu erreichen. Gleichzeitig müssen mit den zu erwartenden Hitzeperioden Gebäude auch dahingehend angepasst werden – möglichst ohne hohen Stromverbrauch durch Klimaanlagen.

 

Gemäß dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist der Gebäudesektor für rund ein Drittel der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Im Gebäudebereich kam es laut dem BMWK 2021 zu einer Emissionsminderung von knapp 4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten (minus 3,3 Prozent) auf rund 115 Mio. Tonnen. Trotz dieser Emissionsminderung überschreitet der Gebäudesektor, wie auch bereits im Vorjahr, laut BMWK, die erlaubte Jahresemissionsmenge gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz, die bei 113 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten liegt.

 

Gerade der Angriffskrieg auf die Ukraine zeigt auf traurige Weise, wie wichtig es ist, den Energieverbrauch zu reduzieren. Zudem brauchen wir einen Wandel zu nachhaltigen, regionalen und erneuerbaren Energieträgern im Bausektor. Deshalb fordern wir beispielsweise neben einer sozialverträglichen Gebäudesanierung, Mindeststandards für die energetisch schlechteste Bestandsgebäude und eine Anhebung der Standards für Neubauten.

 

Außerdem fordern wir:

 

1. Erhöhung des Fördervolumens für Bau und Sanierung

Die Ziele bis 2045 für den Klimaschutz in dem Bereich des Gebäudesektors müssen erreicht werden! Daher fordern wir eine Ermittlung der dafür notwendigen Finanzmittel, die zur tatsächlichen Umsetzung und Erreichung der Ziele notwendig sind. Auf Grundlage dieser Erhebung sollen über den Bundeshaushalt jährlich entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

 

2. Förderung für die Verwendung nachwachsender Rohstoffe bei Neubauten

Es müssen regionale und nachwachsende Rohstoffe für den Bau neuer Gebäude verwendet werden! Neubauten, welche für den Gebäudekern, die Fassade und die Dämmung nachwachsende, regionale  und hitzekompatible Rohstoffe verwenden, müssen besonders unterstützt und gefördert werden. Für öffentliche Bauvorhaben sollten möglichst ressourcen- und energieeffiziente Bauunternehmen bevorzugt werden.

 

3. Mindeststandards für die energetisch schlechtesten Bestandsgebäude einführen

Insgesamt muss die Quote der Sanierung von Bestandsbauten auf mindestens 2% erhöht werden. Es ist notwendig, dass für Bestandsgebäude Mindesteffizienzklassen eingeführt werden. Diese müssen zu festgesetzten Stichtagen erfüllt, schrittweise verschärf und angepasst werden. Damit sozialverträgliche Gebäudesanierungen und Kostenverteilungen ermöglicht werden können, müssen auch hier haushaltrechtliche Voraussetzungen geschaffen werden.

 

4. Klimafreundliche Gebäude mit bezahlbaren Mieten

Die durch die Gebäude- und Hitzesanierung erfolgende Erhöhung der Mieten muss durch Fördermittel, besonders in angespannten Wohnungsmärkten, abgefangen werden. Hierfür gilt es, die Amortisierungszeit der Sanierungsmaßnahmen in Verhandlungen mit Eigentümer*innen mit einzuberechnen. Wohnungsbaugesellschaften sollten hier zuerst in die Pflicht genommen werden.

Beschluss: Beschluss des Parteitages
Text des Beschlusses:

Der Gebäudesektor muss in den nächsten zehn Jahren fast 45% seiner Treibhausgasemissionen einsparen, um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Mit kleinen Anpassungen sind die Ziele des Gebäudesektors für 2030 und 2050 nicht zu erreichen. Gleichzeitig müssen mit den zu erwartenden Hitzeperioden Gebäude auch dahingehend angepasst werden – möglichst ohne hohen Stromverbrauch durch Klimaanlagen.

 

Gemäß dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist der Gebäudesektor für rund ein Drittel der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Im Gebäudebereich kam es laut dem BMWK 2021 zu einer Emissionsminderung von knapp 4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten (minus 3,3 Prozent) auf rund 115 Mio. Tonnen. Trotz dieser Emissionsminderung überschreitet der Gebäudesektor, wie auch bereits im Vorjahr, laut BMWK, die erlaubte Jahresemissionsmenge gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz, die bei 113 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten liegt.

 

Gerade der Angriffskrieg auf die Ukraine zeigt auf traurige Weise, wie wichtig es ist, den Energieverbrauch zu reduzieren. Zudem brauchen wir einen Wandel zu nachhaltigen, regionalen und erneuerbaren Energieträgern im Bausektor. Deshalb fordern wir beispielsweise neben einer sozialverträglichen Gebäudesanierung, Mindeststandards für die energetisch schlechteste Bestandsgebäude und eine Anhebung der Standards für Neubauten.

 

Außerdem fordern wir:

 

1. Erhöhung des Fördervolumens für Bau und Sanierung

Die Ziele bis 2045 für den Klimaschutz in dem Bereich des Gebäudesektors müssen erreicht werden! Daher fordern wir eine Ermittlung der dafür notwendigen Finanzmittel, die zur tatsächlichen Umsetzung und Erreichung der Ziele notwendig sind. Auf Grundlage dieser Erhebung sollen über den Bundeshaushalt jährlich entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

 

2. Förderung für die Verwendung nachwachsender Rohstoffe bei Neubauten

Es müssen regionale und nachwachsende Rohstoffe für den Bau neuer Gebäude verwendet werden! Neubauten, welche für den Gebäudekern, die Fassade und die Dämmung nachwachsende, regionale  und hitzekompatible Rohstoffe verwenden, müssen besonders unterstützt und gefördert werden. Für öffentliche Bauvorhaben sollten möglichst ressourcen- und energieeffiziente Bauunternehmen bevorzugt werden.

 

3. Mindeststandards für die energetisch schlechtesten Bestandsgebäude einführen

Insgesamt muss die Quote der Sanierung von Bestandsbauten auf mindestens 2% erhöht werden. Es ist notwendig, dass für Bestandsgebäude Mindesteffizienzklassen eingeführt werden. Diese müssen zu festgesetzten Stichtagen erfüllt, schrittweise verschärf und angepasst werden. Damit sozialverträgliche Gebäudesanierungen und Kostenverteilungen ermöglicht werden können, müssen auch hier haushaltrechtliche Voraussetzungen geschaffen werden.

 

4. Klimafreundliche Gebäude mit bezahlbaren Mieten

Die durch die Gebäude- und Hitzesanierung erfolgende Erhöhung der Mieten muss durch Fördermittel, besonders in angespannten Wohnungsmärkten, abgefangen werden. Hierfür gilt es, die Amortisierungszeit der Sanierungsmaßnahmen in Verhandlungen mit Eigentümer*innen mit einzuberechnen. Wohnungsbaugesellschaften sollten hier zuerst in die Pflicht genommen werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Die im Antrag beschriebenen Förderprogramme und Gesetzesänderungen betreffen in erster Linie den Bund. In Berlin spielt die energetische Sanierung des öffentlichen Gebäudebestands eine wichtige Rolle zur Erreichung der im Berliner Energiewendegesetz festgelegten Klimaschutzziele. Dafür wurde ein Sanierungsfahrplan öffentliche Gebäude von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt entwickelt.

Auch die landeseigenen Wohnungsunternehmen sanieren ihren Gebäudebestand, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 einzuhalten. Um einerseits ein Teil der Modernisierungen zu finanzieren und andererseits daraus resultierende Mieterhöhung sozial verträglich zu halten, wurde mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen eine Erhöhung von maximal einem Euro pro Quadratmeter nach Modernisierungsmaßnahmen vereinbart, welche sich meist durch die Einsparungen in den Nebenkosten amortisiert.

Im März 2023 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen das Programm Sozialen Wohnraummodernisierung 2023 - SWM 2023 eingeführt, bei dem die Ertüchtigung von Objekte auf mindestens Effizienzhaustandard 85 gefördert wird und mit neuen Mietpreis- und Belegungsbindungen verknüpft ist. In Abhängigkeit des erreichten Effizienzhausstandards werden pauschale Zuschüsse pro Quadratmeter Wohnfläche vergeben. Das Programm gliedert sich ergänzend in die bestehende Förderlandschaft auf Bundes- und Landesebene ein. Aktuell erarbeitet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Mittel für eine Neues Programm „Klima- und Mieterschutz“ (Sozialverträglichkeit von energetischen Sanierungen im Wohnungsbestand

Für die energetische Sanierung privater Gebäude hat das Land Berlin das Förderprogramm Effiziente GebäudePLUS eingeführt, dass aktuell durch die zuständige Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe überarbeitet wird.

Nach § 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sind die öffentlichen Beschaffungsstellen der unmittelbaren Landesverwaltung verpflichtet, bei der Beschaffung ökologische Kriterien anzuwenden und dabei auch die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen, die ein Produkt von der Anschaffung bis zur Entsorgung verursacht. Die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) regelt, wie die ökologischen Kriterien bei der Beschaffung angewendet werden.

Mit der Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) werden Mindesteffizienzstandards für Gebäude eingeführt jedoch ohne Sanierungszwang für Wohngebäude. Ebenfalls ist festgelegt, dass die sozialen Auswirkungen der Kosten für die Renovierungen begrenzt werden müssen. Für die Umsetzung der EPBD hat der Bund zwei Jahre Zeit.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Das Antragsziel wurde durch die SPD-Fraktion im Rahmen der Novelle der Berliner Bauordnung im Dezember 2023 aktiv vorangetrieben. Darin wurde auf Bestreben der SPD-Fraktion im Rahmen der parlamentarischen Beratung ergänzt, dass bei Vorhaben zur Erprobung neuer Bau- und Wohnformen (wie zum Beispiel dem Bauen mit Lehm und Holz) die Bauaufsichtsbehörde die Möglichkeit zur Abweichung von Anforderungen aus der Berliner Bauordnung erhält und diese Möglichkeiten nutzen soll. Zusätzlich fand im Stadtentwicklungsausschuss im Mai 2024 eine Anhörung zur Verwendung alternativer Baustoffe wie Hanf, Holz und Lehm statt.

Beschluss des Bundesparteitag 2023:

nicht befasst
Überweisungs-PDF: