Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich für die Wiedereinführung von kostenlosen Sperrmüllabholungen für Privathaushalte einzusetzen. Beispielhaft könnte dabei die in anderen Städten bewährte Praxis sein, in denen jeder Haushalt zwei Sperrmüllkarten erhält. Diese berechtigen dazu, zweimal jährlich zwei Kubikmeter oder einmal jährlich vier Kubikmeter Sperrmüll vom kommunalen Entsorger kostenlos abholen zu lassen.
Zudem mögen sich die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus dafür stark machen, dass die BSR Privathaushalten zusammen mit diesen Sperrmüllkarten eine Liste mit Kontaktdaten von karitativen Organisationen zukommen lässt, die noch brauchbare Gegenstände kostenfrei abholen. Aushänge mit diesen Kontaktdaten sollten den Hausverwaltungen und Immobilienbesitzer*innen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug sollten sie dazu verpflichtet sein, diese im Haus oder den Müllräumen auszuhängen.
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich für die Wiedereinführung von kostenlosen Sperrmüllabholungen für Privathaushalte einzusetzen.
- Stellungnahme der AH-Fraktion 2020: Die Koalition hat in der Plenarsitzung am 14.12.2017 im Rahmen der Haushaltsverhandlungen Folgendes beschlossen: „Der Senat wird aufgefordert, mit der Berliner Stadtreinigung (BSR) und den Bezirken eine Gesamtstrategie zu erarbeiten, damit unsere Stadt sauberer wird sowie illegale Sperrmüllablagerungen und die Vermüllung ganzer Kieze vermieden werden.“ Teil dieser Gesamtstrategie Saubere Stadt ist die Maßnahme „bessere Möglichkeiten zur Beseitigung von Sperrmüll“. Im Bericht von SenWEB vom 27.09.2018 (Drs. 18/1343) heißt es dazu: „Allerdings sprechen aus Sicht des Senats und der BSR schwerwiegende Argumente gegen eine komplett kostenfreie Sperrmüllabholung. So steht zu befürchten, dass das Problem illegaler Ablagerungen nicht verringert, sondern ggf. noch vergrößert wird, da Unkenntnis über Sammeltermine zu einer geringeren Hemmschwelle zur Deponierung von Sperrmüll auch zu anderen Zeiten führen könnte. Entsprechende Erfahrungen liegen der BSR vor. Zudem berücksichtigt eine gewisse Eigenbeteiligung auch die Dimension der Verursachergerechtigkeit besser, da eine generell gebührenfreie Abholung zu einer Erhöhung der Gebühren für alle Haushalte, unabhängig von der eigenen Nutzung des Angebots, führt. Damit würden auch diejenigen belastet, die ihren Sperrmüll zu den Recyclinghöfen bringen. Dies setzt Fehlanreize.“ Daraufhin wurde am 18. Oktober 2018 von der Koalition das Aktionsprogramm „Sauberes Berlin“ beschlossen (Drs. 18/1103), wo wiederum das Thema Sperrmüll adressiert wird: „Es sind innovative Möglichkeiten für die Sperrmüllsammlung zu überprüfen mit dem Ziel, illegale Sperrmüllablagerungen zu minimieren. Dabei sollten die Gesichtspunkte der Kosten für die Haushalte und kundenfreundlicher Abholmodalitäten besonderes Augenmerk haben. Auszuwerten sind dabei die Erfahrungen anderer Städte. Insbesondere sollte die Verwertungs- und Recyclingquote des Sperrmülls durch Veräußerung in einem Gebrauchtwarenkaufhaus gesteigert werden. In Kooperation mit der Wohnungswirtschaft, insbesondere den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, so-wie lokalen Initiativen sollen im Rahmen von Pilotprojekten Angebote für verbesserte und entgeltfreie Sperrmüllabholungen ermöglicht werden.“ Im jüngsten Bericht von SenWEB zu diesem Beschluss wird ausgeführt, dass in Kooperation mit den Wohnungsbaugesellschaften seit 2018 Sperrmülltage durch die BSR angeboten werden. Das Angebot der Recycling-Höfe ist zudem durch die Ausweitung der Öffnungszeiten von Sperrmüll verbessert worden.