Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhaus und des Senats werden aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, das:
- den Sozialraum von Kindern strukturell stärkt, indem die verantwortlichen Akteur*innen im Kiez zur Identifikation von Ressourcen und zur Förderung engerer Kommunikation untereinander angeregt werden,
- die öffentlichen Bildungseinrichtungen (Kindertagesstätten, Horts, Grundschulen und Oberschulen) als Orte dieser Vernetzung und Kooperation versteht und diese zur nachhaltigen, gleichberechtigten Zusammenarbeit und Kooperation der Akteur*innen innerhalb des Sozialraums strukturell öffnet,
- für die fallunspezifische Vernetzung sollen sämtliche Akteur*innen beteiligt werden.
Bei der fallspezifischen Arbeit nehmen verpflichtend die verantwortlichen Mitarbeiter*innen der Schule, der Kita/der Nachmittagsbetreuung, des Jugendamtes teil. Alle weiteren Akteur*innen des Sozialraums können prinzipiell beteiligt werden, allerdings verfügt das betroffene Kind über ein Vetorecht, das optional einzuladenden Akteur*innen die Teilnahme an der fallspezifischen Beratung untersagen kann, damit das Kind bei Bedarf die eigenen Schutzräume im Sozialraum bestimmen kann.
Jugendzentren und Freizeiteinrichtungen sind prinzipiell ausgeschlossen.
- bisherige Projekte, die den Sozialraum des Kindes erfolgreich stärken konnten und über FUA-Finanzmittel (fallunspezifische Arbeit) finanziert wurden, durch eine landesweite Evaluation zu ermitteln und diese als „Best-practice-Modelle“ in das Konzept einfließen zu lassen,
- eine landesweite, strukturelle Dauerfinanzierung der Stärkung der Vernetzung und Kooperation der Akteur*innen innerhalb des Sozialraums des Kindes bereit- und sicherstellt.