Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat werden beauftragt, noch im Jahr 2014 einen Entwurf für eine Novellierung des 2011 verabschiedeten Landeswohnraumgesetz vorzulegen. Ziel der Novellierung muss sein, dass die durch das Gesetz beschleunigte Abschmelzung der Sozialwohnungsbestände gestoppt wird und zum 01.01.2015 eine Soziale Richtsatzmiete für öffentlich geförderte Wohnungen in Berlin eingeführt wird. Diese Richtsatzmiete muss grundsätzlich auch für die 28.000 Sozialwohnungen eingeführt werden, für die keine Anschlussförderung gewährt wird.
Antrag 50/I/2014 Sozialmieter mit Richtsatzmiete schützen
Stellungnahme(n):
Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
Auf Initiative der SPD-Fraktion wurde im Jahr 2015 das Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln) beschlossen. Derzeit ist eine eingesetzte Expertenkommission beauftragt, Vorschläge über die Entwicklung der Sozialmieten zu erarbeiten.