Antrag 60/II/2019 Soziale Infrastruktur erhalten - Gewerbemieter*innen besser schützen

Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD im Bund wird aufgefordert, den erforderlichen Rechtsrahmen zu schaffen, um einen effektiven Schutz von kleinen und mittleren Gewerbemieter*innen im Mietrecht zu gewährleisten. Dazu sind zahlreiche Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Dazu zählen unter anderem:

 

  • Vermieter*innen dürfen nur noch angemessene Mieterhöhungen verlangen. Eine Mieterhöhung ist nur dann angemessen, wenn die Miete seit einem Jahr unverändert geblieben und die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten ist. Ein eigener Mietspiegel für Gewerbeflächen muss dafür erstellt werden.
  • Kündigung von Gewerbemietverträgen soll nur aus berechtigtem Interesse der Vermieter*innen (Gründe für fristlose Kündigung, Unzumutbarkeit der Fortführung des Mietverhältnisses) möglich sein. Eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung wird ausgeschlossen.
  • Bei Neuvermietungen darf der Mietpreis nur entsprechend der Mietpreisbremse erhöht werden.
  • Diese Regelungen sind auf Gebiete mit einem Mangel an Gewerberäumen anzuwenden, die durch die jeweilige Landesregierung ausgewiesen werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Kiezstruktur erhalten – Gewerbemieter*innen besser schützen

Die SPD im Bund wird aufgefordert, den erforderlichen Rechtsrahmen zu schaffen, um einen effektiven Schutz von kleinen und mittleren Gewerbemieter*innen im Mietrecht zu gewährleisten. Dazu sind zahlreiche Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Dazu zählen unter anderem:

 

  • Vermieter*innen dürfen nur noch angemessene Mieterhöhungen verlangen. Eine Mieterhöhung ist nur dann angemessen, wenn die Miete seit einem Jahr unverändert geblieben und die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten ist. Ein eigener Mietspiegel für Gewerbeflächen muss dafür erstellt werden.
  • Kündigung von Gewerbemietverträgen soll nur aus berechtigtem Interesse der Vermieter*innen (Gründe für fristlose Kündigung, Unzumutbarkeit der Fortführung des Mietverhältnisses) möglich sein. Eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung wird ausgeschlossen.
  • Bei Neuvermietungen darf der Mietpreis nur entsprechend der Mietpreisbremse nach Lagen erhöht werden.
  • Diese Regelungen sind auf Gebiete mit einem Mangel an Gewerberäumen anzuwenden, die durch die jeweilige Landesregierung ausgewiesen werden.

 

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Kiezstruktur erhalten – Gewerbemieter*innen besser schützen

Die SPD im Bund wird aufgefordert, den erforderlichen Rechtsrahmen zu schaffen, um einen effektiven Schutz von kleinen und mittleren Gewerbemieter*innen im Mietrecht zu gewährleisten. Dazu sind zahlreiche Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Dazu zählen unter anderem:

 

  • Vermieter*innen dürfen nur noch angemessene Mieterhöhungen verlangen. Eine Mieterhöhung ist nur dann angemessen, wenn die Miete seit einem Jahr unverändert geblieben und die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten ist. Ein eigener Mietspiegel für Gewerbeflächen muss dafür erstellt werden.
  • Kündigung von Gewerbemietverträgen soll nur aus berechtigtem Interesse der Vermieter*innen (Gründe für fristlose Kündigung, Unzumutbarkeit der Fortführung des Mietverhältnisses) möglich sein. Eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung wird ausgeschlossen.
  • Bei Neuvermietungen darf der Mietpreis nur entsprechend der Mietpreisbremse nach Lagen erhöht werden.
  • Diese Regelungen sind auf Gebiete mit einem Mangel an Gewerberäumen anzuwenden, die durch die jeweilige Landesregierung ausgewiesen werden.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: überwiesen an SPD-Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: