Antrag 97/I/2026 Sofortmaßnahmen zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Sozialpsychiatrischen Dienst (SpD) und den Kinder- und Jugendpsychatrischen Diensten (KJpD)

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die zuständigen Senatsverwaltungen (insb. Finanzen und Gesundheit) werden aufgefordert, die Funktionsfähigkeit der Gesundheitsämter – mit Priorität der Sozialpsychiatrischen Dienste (SpD) und den Kinder- und Jugendpsychatrischen Diensten (KJpD) in den unterversorgten Außenbezirken – durch sofortige besoldungs- und tarifrechtliche Maßnahmen wiederherzustellen.

 

Zur Abwendung akuter Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie für Leib und Leben hilfsbedürftiger Personen sind folgende Maßnahmen unverzüglich umzusetzen:

 

1. Verbindliche Anwendung der Fachkräfte-Richtlinie der TdL (§ 16 Abs. 5 TV-L):

Das Land Berlin verpflichtet sich, zur Gewinnung und Bindung von ärztlichem Personal die tarifrechtlichen Möglichkeiten des § 16 Abs. 5 TV-L (Arbeitsmarktzulage) vollumfänglich auszuschöpfen. Die Gewährung dieser Zulage zur Schließung der Gehaltslücke zu den Krankenhaustarifen (TV-Ärzte/VKA) wird für Mangelbereiche im ÖGD von einer „Kann-Bestimmung“ zu einer faktischen Regelleistung erhoben. Die Finanzierung dieser Zulagen erfolgt zentral aus dem Landeshaushalt (Einzelplan 09 oder 15) und nicht aus den budgetierten Bezirkshaushalten, um eine Konkurrenzsituation zur sozialen Infrastruktur vor Ort zu vermeiden.

 

2. Priorisierte Verbeamtung im ärztlichen Dienst:

Die Verbeamtung von Ärztinnen und Ärzten ist als das primäre Instrument zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit (Netto-Äquivalenz zur Privatwirtschaft) zu etablieren. Für den ÖGD ist ein beschleunigtes „Fast-Track-Verfahren“ einzuführen, das Einstellungszusagen und Verbeamtungsprüfungen innerhalb von maximal 8 Wochen realisiert.

 

3. Zentraler Interventionspool („Springer-Ärzte“):

Zur Kompensation der Unterdeckung in Bezirken mit einer Besetzungsquote von unter 50% (wie Marzahn-Hellersdorf) richtet die Senatsverwaltung für Gesundheit einen zentralen Pool von Amtsärztinnen und Amtsärzten ein, die temporär hoheitliche Aufgaben in den Bezirken übernehmen, um die Handlungsfähigkeit nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) sicherzustellen.