Antrag 151/II/2024 Silvesterfeuerwerk in professionelle Hände

So auf die Mitglieder der SPD Fraktion im Deutschen Bundestag und in den Bundesländern und auf die SPD-Mitglieder im Bundesrat einzuwirken, dass im gesamten Bundesgebiet das Feuerwerk zu Silvester unterbunden wird. Um dieses zu erreichen, sollen die SPD Fraktionen und die SPD-Mitglieder im Deutschen Bundesrat darauf hinwirken, dass der Verordnungsgeber, d.h. die Bundesinnenministerin, den § 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) unter Berücksichtigung der Ermächtigung des § 4 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) wie folgt ändern kann:

 

„(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden.“

Empfehlung der Antragskommission:
Votum erfolgt am 19.11.2024