Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats stellen gegenüber dem Koalitionspartner CDU die Notwendigkeit für einen vereinfachten Zugang von Kindern zu Gewaltschutzambulanzen fest und initiieren die notwendigen Gesetzesänderungen zur Einführung eines solchen vereinfachten Verfahrens in dieser Legislatur.
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats setzen sich ein für einen vereinfachten Zugang von Kindern zu Gewaltschutzambulanzen und initiieren die notwendigen Gesetzesänderungen zur Einführung eines solchen vereinfachten Verfahrens in dieser Legislatur vor dem Hintergrund der weiterhin notwendigen Umsetzung der Istanbul-Konvention. Für die Realisierung eines vereinfachten Zugangs von Kindern zu Gewaltschutzambulanzen ist es notwendig, ein Verfahren einzuführen, in welchem ein einzelnes (sorgeberechtigtes) Elternteil bzw. eine Institution oder eine sonstige Vertrauensperson ein Kind in einem ersten Schritt ohne Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile oder einer Institution an einer Gewaltschutzambulanz vorstellen können, um erste ärztliche Untersuchungen vornehmen zu können.