Antrag 24/I/2023 Sicheres Wohnen für queere Menschen in landeseigenen Wohnungen

Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert in enger Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, insb. im Bereich queerer Wohnhilfe tätigen Initiativen, langfristige Kooperationen für queeres Wohnen in den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften einzurichten und so insbesondere die Zahl der Notwohnungen zu erhöhen. So sollen explizit Wohnungen für die Belegung durch von queeren Initiativen betreute Menschen bereitgehalten werden. Diese Möglichkeit soll in allen Berliner Bezirken bestehen und sowohl kurzfristige Notwohnungen als auch langfristige Wohnverhältnisse beinhalten.

 

  • Gemeinsam mit den o.g. Initiativen sollen Anzahl und Kriterien für die Bereitstellung und Vergabe der vorgehaltenen Kontingente erarbeitet, ebenso wie ein Turnus, in welchem diese Kriterien evaluiert werden, festgelegt werden.
  • Die Vergabe muss bürokratiearm und insb. bei Notfällen zügig erfolgen. Eine aktuelle Übersicht über freie Plätze soll von den Bezirksämtern, sowie durch relevante Träger und Initiativen jederzeit einsehbar sein.
  • Gleichzeitig werden alle relevanten Akteur*innen der Wohnhilfe durch Fortbildungsmaßnahmen in der Arbeit mit queeren Menschen geschult und Informationsmaterialien für queere Menschen erarbeitet und zur Verfügung gestellt.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Sicheres Wohnen für queere Menschen in landeseigenen Wohnungen

 

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert in enger Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, insb. im Bereich queerer Wohnhilfe tätigen Initiativen, langfristige Kooperationen für queeres Wohnen im geschützten Marktsegment des Landes Berlin einzurichten.

 

So sollen auch Wohnungen für die Belegung durch von queeren Initiativen betreute Menschen in Notfällen bereitgehalten werden auch für queere Menschen mit Beeinträchtigung. Diese Möglichkeit soll in allen Berliner Bezirken bestehen und sowohl kurzfristige Notwohnungen als auch langfristige Wohnverhältnisse beinhalten.

 

  • Gemeinsam mit den o.g. Initiativen sollen Anzahl und Kriterien für die Bereitstellung und Vergabe der vorgehaltenen Kontingente erarbeitet, ebenso wie ein Turnus, in welchem diese
    Kriterien evaluiert werden, festgelegt werden.
  • Dabei muss auch ein Sicherheitskonzept zum Schutz queerer Menschen erarbeitet werden.
  • Die Vergabe muss bürokratiearm und insb. bei Notfällen zügig erfolgen. Eine aktuelle Übersicht über freie Plätze soll von den Bezirksämtern, sowie durch relevante Träger und Initiativen
    jederzeit einsehbar sein.
  • Gleichzeitig werden alle relevanten Akteur*innen der Wohnhilfe durch Fortbildungsmaßnahmen in der Arbeit mit queeren Menschen geschult und Informationsmaterialien für queere Menschen erarbeitet und zur Verfügung gestellt.
  • Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen wie z.B. junge Familien mit Kindern, alleinerziehende Frauen und queere Menschen mit Priorität bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung gestellt wird.

 

    Beschluss: Annahme mit Änderungen
    Text des Beschlusses:

    Sicheres Wohnen für queere Menschen in landeseigenen Wohnungen

     

    Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert in enger Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, insb. im Bereich queerer Wohnhilfe tätigen Initiativen, langfristige Kooperationen für queeres Wohnen im geschützten Marktsegment des Landes Berlin einzurichten.

     

    So sollen auch Wohnungen für die Belegung durch von queeren Initiativen betreute Menschen in Notfällen bereitgehalten werden auch für queere Menschen mit Beeinträchtigung. Diese Möglichkeit soll in allen Berliner Bezirken bestehen und sowohl kurzfristige Notwohnungen als auch langfristige Wohnverhältnisse beinhalten.

     

    • Gemeinsam mit den o.g. Initiativen sollen Anzahl und Kriterien für die Bereitstellung und Vergabe der vorgehaltenen Kontingente erarbeitet, ebenso wie ein Turnus, in welchem diese
      Kriterien evaluiert werden, festgelegt werden.
    • Dabei muss auch ein Sicherheitskonzept zum Schutz queerer Menschen erarbeitet werden.
    • Die Vergabe muss bürokratiearm und insb. bei Notfällen zügig erfolgen. Eine aktuelle Übersicht über freie Plätze soll von den Bezirksämtern, sowie durch relevante Träger und Initiativen
      jederzeit einsehbar sein.
    • Gleichzeitig werden alle relevanten Akteur*innen der Wohnhilfe durch Fortbildungsmaßnahmen in der Arbeit mit queeren Menschen geschult und Informationsmaterialien für queere Menschen erarbeitet und zur Verfügung gestellt.
    • Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen wie z.B. junge Familien mit Kindern, alleinerziehende Frauen und queere Menschen mit Priorität bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung gestellt wird.

     

      Beschluss-PDF:
      Stellungnahme(n):
      Stellungnahme Senat 2024:

      Die Bekämpfung von Diskriminierungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt ist ein wichtiges Anliegen. Deshalb stellt ein faires Vergabe- und Vermietungsverfahren von Wohnungen bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) eine wichtige Basis für die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit preisgünstigem Wohnraum, als auch für den Erhalt des sozialen Zusammenhaltes in Berlin dar.

      Die LWU sind verpflichtet ihren Vermietungsprozess und die Wohnungsvergabe entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sowie den Bestimmungen des Wohnraumversorgungsgesetzes Berlin (WoVG Bln) und der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ rechtskonform und diskriminierungsfrei zu organisieren.

      Das Verbot von Diskriminierung ist auf Bundesebene im Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG oder auch Antidiskriminierungsgesetz) geregelt. Das AGG verbietet Diskriminierung beim „Zugang zur Versorgung mit öffentlich verfügbaren Gütern und Dienstleistungen“. Auch der Zugang zu Wohnraum wird dazu gezählt. Bei den LWU ist grundsätzlich der Vermietungs- und Vergabeprozess, der zur Wiedervermietung frei zur Verfügung stehenden Bestandswohnungen AGG-konform und durch umfangreiche interne Wohnungsvergabe- und Compliance-Richtlinien geregelt.

      Bei allen LWU stehen bei diskriminierenden Vorfällen im Rahmen der Wohnungssuche und -vermietung grundsätzlich Melde- bzw. Beschwerdestellen zur Verfügung. Außerdem verfügen alle Gesellschaften über eine Interne Revisionsstelle, die die Einhaltung der gesellschaftsinternen Regelungen und Richtlinien zur Vergabe von Wohnraum regelmäßig überprüft. Die Wohnungsunternehmen haben zur Sicherung der diskriminierungsfreien Vergabe von Wohnungen Compliance-Richtlinien erstellt. Die Einhaltung dieser Richtlinien und Regelungen aller Prozessbereiche – auch des internen Vermietungs- und Vergabeprozesses - wird ebenfalls in vielfältiger Weise überprüft. Von allen LWU wurde ein Compliance-Beauftragter benannt, der Vorstände, Geschäftsführungen und Führungskräfte bei der Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien unterstützt. Dieser Ombudsmann steht sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch externen Hinweisgebern als unabhängiger und erfahrener Ansprechpartner für Hinweise auf mögliche Regelverstöße des Unternehmens bzw. im Unternehmen zur Verfügung. Darüber hinaus kann die LADG-Ombudsstelle oder die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kontaktiert werden.

      Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen setzt sich mit Nachdruck dafür ein, den Erhalt und Ausbau von queeren Wohnprojekten zu sichern, beispielsweise durch die mögliche Ausübung von Vorkaufsrechten bei bedrohten Wohnprojekten der queeren Community oder durch die Unterstützung von Wohnprojekten der LGBTQ-Community, wie zum Beispiel dem Lesbischen Wohnprojekt der WBM in Berlin-Mitte. Dieses Projekt umfasst die Errichtung von über 70 Mietwohnungen und die Schaffung eines lebendigen, offenen Zentrums im Herzen der Stadt. Das Ziel besteht darin, eine diskriminierungsfreie Nachbarschaftsumgebung für lesbische und queere Frauen zu sichern. Die Fertigstellung des Projekts ist für das 1. Quartal 2026 geplant. Jede Wohnung in dem Projekt wird zu bezahlbaren Mieten angeboten. Die Hälfte der Wohnungen wird gezielt gefördert, um Einstiegsmieten ab voraussichtlich 7,00 € pro Quadratmeter zu ermöglichen. Darüber hinaus sind fünf rollstuhlgerechte Wohnungen vorgesehen, um eine barrierefreie Umgebung zu gewährleisten. Zusätzlich ist eine Wohngemeinschaft mit acht Plätzen für Frauen mit Pflegebedarf geplant, um individuelle Betreuungsmöglichkeiten zu bieten.

      Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

      Das politische Ziel des Antrags, sicheren Wohnraum für queere Menschen in landeseigenen Wohnungen zu schaffen, wird von der SPD-Fraktion unterstützt und befördert. So befindet sich bei der WBM aktuell ein queeres Neubauprojekt im Bau, das diese gemeinsam mit dem Träger RuT umsetzt. Bei der Vergabe von landeseigenen Bestandswohnungen sind die landeseigenen Wohnungsunternehmen an die Vorgaben der Kooperationsvereinbarung gebunden, deren Ausgestaltung durch den Senat die SPD-Fraktion ebenfalls kritisch-konstruktiv begleitet.
      Überweisungs-PDF: