Aus der Ukraine fliehen derzeit internationale Studierende aus Drittstaaten sowie ukrainische Studierende. Daher müssen zeitnah verlässliche Lösungen bezüglich des Zugangs zu Hochschulen, der Studienfinanzierung und des Aufenthaltsrechts dieser Studierenden gefunden werden.
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Berliner Senats, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung auf, sich einzusetzen für:
- Studierenden (auch aus Drittstaaten), die ihr Studium bereits in der Ukraine aufgenommen haben, muss der Abschluss ihres Studiums ermöglicht werden. Dazu benötigen sie auch entsprechende Sozialleistungen. Diese sollen sich am BAFÖG-Höchstsatz orientieren. Aufenthaltstitel sollen mindestens für die Gesamtdauer des angestrebten Studienabschlusses gelten.
- Ein niedrigschwelliger Spurwechsel zwischen dem Aufenthaltstitel für aus der Ukraine Geflüchtete und der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken soll geschaffen werden. Falsch gestellte Anträge sind wohlwollend zu prüfen.
- Übergangsweise fordern wir die Berliner Landesregierung auf, nach Hamburger Vorbild Aufnahmemöglichkeiten für ausländische Studierende zu schaffen, die planen, ihr Studium in Berlin fortzusetzen. Um eine grundlegende Wirksamkeit zu erreichen, fordern wir eine Absenkung der Hürden für die Studienaufnahme
- Wir fordern die SPD Berlin und ihre Abgeordneten im Landesparlament sowie die SPD-Senator:innen im Berliner Senat auf, schnellstmöglich ein gesondertes Stipendienprogramm für Studierende, die aus der Ukraine als Staatsbürger:innen anderer Drittstaaten geflüchtet sind, aufzusetzen. Dieses als Pilotprojekt konzipierte Stipendienprogramm soll besonders vulnerable internationale Studierende gezielt ansprechen und ihnen die Möglichkeit der Lebensunterhaltssicherung gewährleisten, damit sie ihr Studium in Deutschland fortsetzen können. Zusätzlich sollte das Land Berlin ausreichende Kapazitäten für die Beratung und Begleitung von diesen Studierenden zur Verfügung stellen. Das behördliche Ermessen im Umgang mit der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen soll großzügig zugunsten der Studienwilligen ausgelegt werden. Eine schnelle und unbürokratische Immatrikulation geflüchteter Studierender auch bei fluchtbedingt unvollständigen Bewerbungsunterlagen soll ermöglicht werden.
Aus der Ukraine fliehen derzeit internationale Studierende aus Drittstaaten sowie ukrainische Studierende. Daher müssen zeitnah verlässliche Lösungen bezüglich des Zugangs zu Hochschulen, der Studienfinanzierung und des Aufenthaltsrechts dieser Studierenden gefunden werden.
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Berliner Senats, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung auf, sich einzusetzen für:
- Studierenden (auch aus Drittstaaten), die ihr Studium bereits in der Ukraine aufgenommen haben, muss der Abschluss ihres Studiums ermöglicht werden. Dazu benötigen sie auch entsprechende Sozialleistungen. Diese sollen sich am BAFÖG-Höchstsatz orientieren. Aufenthaltstitel sollen mindestens für die Gesamtdauer des angestrebten Studienabschlusses gelten.
- Ein niedrigschwelliger Spurwechsel zwischen dem Aufenthaltstitel für aus der Ukraine Geflüchtete und der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken soll geschaffen werden. Falsch gestellte Anträge sind wohlwollend zu prüfen.
- Übergangsweise fordern wir die Berliner Landesregierung auf, nach Hamburger Vorbild Aufnahmemöglichkeiten für ausländische Studierende zu schaffen, die planen, ihr Studium in Berlin fortzusetzen. Um eine grundlegende Wirksamkeit zu erreichen, fordern wir eine Absenkung der Hürden für die Studienaufnahme
- Wir fordern die SPD Berlin und ihre Abgeordneten im Landesparlament sowie die SPD-Senator:innen im Berliner Senat auf, schnellstmöglich ein gesondertes Stipendienprogramm für Studierende, die aus der Ukraine als Staatsbürger:innen anderer Drittstaaten geflüchtet sind, aufzusetzen. Dieses als Pilotprojekt konzipierte Stipendienprogramm soll besonders vulnerable internationale Studierende gezielt ansprechen und ihnen die Möglichkeit der Lebensunterhaltssicherung gewährleisten, damit sie ihr Studium in Deutschland fortsetzen können. Zusätzlich sollte das Land Berlin ausreichende Kapazitäten für die Beratung und Begleitung von diesen Studierenden zur Verfügung stellen. Das behördliche Ermessen im Umgang mit der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen soll großzügig zugunsten der Studienwilligen ausgelegt werden. Eine schnelle und unbürokratische Immatrikulation geflüchteter Studierender auch bei fluchtbedingt unvollständigen Bewerbungsunterlagen soll ermöglicht werden.