Welche Vertrauensperson hat Mensch bevollmächtigt, um über die eigenen Finanzen, den Wohnort, behördliche oder vertragliche Angelegenheiten oder medizinische Behandlungen zu entscheiden, wenn sie* selbst u. a. aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder einer Beeinträchtigung nicht (mehr) handlungsfähig ist? Liegt keine Bevollmächtigung vor, kann die gerichtliche Bestellung einer rechtlichen Betreuer*in erforderlich sein.
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages werden aufgefordert,
- eine Kampagne zu den Vorsorgeinstrumenten Betreuungs- bzw. Patient*innenverfügung und Vorsorgevollmacht zu erwirken. Damit wird für das Recht auf Selbstbestimmung und Wahlfreiheit in allen Lebenslagen sensibilisiert und dieses gestärkt. Die Kampagne ist insbesondere an jüngere und erwerbsfähige Menschen zu adressieren.
- Geprüft werden soll zudem, zu welchen Lebenszeitpunkten Menschen (z.B. zum 18. Geburtstag, besonderen Lebensereignissen, in regelmäßigen Abständen, etc.) für diese Informationen besonders aufgeschlossen sind. Die Information sollte postalisch erfolgen und jeder Person unaufgefordert zugeschickt werden.
Sozialdemokratische Parlamentarier*innen im Abgeordnetenhaus von Berlin haben dafür Sorge zu tragen, dass die Koalitionsaussage „Die Koalition unterstützt die Betreuungsvereine, damit diese ihre gesetzlich vorgegebenen Aufgaben erfüllen können.“ auch mit entsprechenden finanziellen Ressourcen unterlegt wird. Ab dem 1.1.2023 haben diese mehr und neue Aufgaben auch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen.