Antrag 50/I/2019 Schutzlücken in der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz des Arbeitgebers schließen

Status:
Annahme

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, Schutzlücken bei der betrieblichen Altersversorgung der Arbeitnehmer*innen im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers zu schließen. Ein Insolvenzschutz muss auch bestehen, wenn der/die Arbeitnehmer*in mit seinen Altersversorgungsansprüche ausfällt, weil der Arbeitgeber die Beiträge für eine Direktversicherung nicht gezahlt hat oder sich den Rückkaufswert hat auszahlen lassen, Ersatzansprüche gegen ihn aber wegen Insolvenz nicht durchsetzbar sind. Ebenso ist der Fall abzusichern, dass eine Pensionskassenrente aus wirtschaftlichen Gründen von der Pensionskasse gekürzt wird und der Arbeitgeber wegen der Insolvenz diese Kürzung nicht ausgleichen kann.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, Schutzlücken bei der betrieblichen Altersversorgung der Arbeitnehmer*innen im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers zu schließen. Ein Insolvenzschutz muss auch bestehen, wenn der/die Arbeitnehmer*in mit seinen Altersversorgungsansprüche ausfällt, weil der Arbeitgeber die Beiträge für eine Direktversicherung nicht gezahlt hat oder sich den Rückkaufswert hat auszahlen lassen, Ersatzansprüche gegen ihn aber wegen Insolvenz nicht durchsetzbar sind. Ebenso ist der Fall abzusichern, dass eine Pensionskassenrente aus wirtschaftlichen Gründen von der Pensionskasse gekürzt wird und der Arbeitgeber wegen der Insolvenz diese Kürzung nicht ausgleichen kann.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD-Bundestagsfraktion 
Überweisungs-PDF: