Antrag 34/II/2021 Schulbücher diverser gestalten!

Status:
Annahme mit Änderungen

„Für den Bau eines Hochhauses werden 400 Tage eingeplant. […] Die Männer arbeiten durchschnittlich sechs Stunden am Tag. Berechnen sie den Aufwand in Manntagen.“

„Jede Hausfrau verarbeitet im Jahr 2007 6,3 kg Zucker beim Backen und Kochen.“

 

Diese und ähnliche Beispiele, bei denen längst überkommene Rollenbilder als Norm dargestellt werden, befinden sich immer noch in viel Schulmaterial, mit dem in Berlin gelehrt wird.

Auch bei der Befassung mit historischen Persönlichkeiten werden diese viel zu wenig im Kontext ihrer Gender- und sexuellen Identität, sowie ethnischen Herkunft und den daraus resultierenden Umständen betrachtet. Außerdem fehlt, bei der Befassung mit historischen Persönlichkeiten, meist auch die Auseinandersetzung mit nach heutiger Gesetzeslage, begangen Straftaten, wie Sexualstraftaten oder ihrem Beitrag zu jeglicher Diskriminierung.

 

Um eine diverse Gesellschaft abzubilden, brauchen wir Repräsentation von diversen Gruppen in Schulbüchern. Sowohl als Autor*innen von literarischen und politischen Texten, wie auch in deren Inhalten und bei Beispielen in Aufgaben. Alle Kinder sollen sich und ihre Lebenssituationen wiederfinden können, denn kein Kind sollte das Gefühl haben, von Schulbildung nicht berücksichtigt zu werden.

 

Bei uns in Berlin gibt es keine landesweite Überprüfung von Schulbüchern, die zugelassen werden sollen. Die Schulen bzw. Fachkonferenzen können selbst darüber entscheiden, welche Schulbücher eingesetzt werden.

 

Deshalb fordern wir die Einführung eines verbindlichen Kriterienkatalogs im Hinblick auf Diversität, den die Schulen bei ihrer Entscheidung berücksichtigen müssen. Dies soll in der Verordnung über die Lernmittel an allgemein bildenden und beruflichen Schulen (Lernmittelverordnung – LernmittelVO) in §3 ergänzt werden, da dort bisher die Bücherbeschaffung geregelt ist.

 

Außerdem sollte der Kultursenat sich bei der Kultusministerkonferenz für dieses Anliegen einsetzen, die neue Schulbücher zulässt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Für den Bau eines Hochhauses werden 400 Tage eingeplant. […] Die Männer arbeiten durchschnittlich sechs Stunden am Tag. Berechnen sie den Aufwand in Manntagen.“

„Jede Hausfrau verarbeitet im Jahr 2007 6,3 kg Zucker beim Backen und Kochen.“

 

Diese und ähnliche Beispiele, bei denen längst überkommene Rollenbilder als Norm dargestellt werden, befinden sich immer noch in viel Schulmaterial, mit dem in Berlin gelehrt wird.

 

Auch bei der Befassung mit historischen Persönlichkeiten werden diese viel zu wenig im Kontext ihrer Gender- und sexuellen Identität, ethnischer Herkunft sowie individueller Behinderungen und den daraus resultierenden Umständen betrachtet. Außerdem fehlt bei der Befassung mit historischen Persönlichkeiten, meist auch die Auseinandersetzung mit nach heutiger Gesetzeslage, begangenen Straftaten, wie Sexualstraftaten oder ihrem Beitrag zu jeglicher Diskriminierung.

 

Um eine diverse Gesellschaft abzubilden, brauchen wir Repräsentation von diversen Gruppen in Schulbüchern. Sowohl als Autor*innen von literarischen und politischen Texten, wie auch in deren Inhalten und bei Beispielen in Aufgaben. Alle Kinder sollen sich und ihre Lebenssituationen wiederfinden können, denn kein Kind sollte das Gefühl haben, von Schulbildung nicht berücksichtigt zu werden.

 

Bei uns in Berlin gibt es keine landesweite Überprüfung von Schulbüchern, die zugelassen werden sollen. Die Schulen bzw. Fachkonferenzen können selbst darüber entscheiden, welche Schulbücher eingesetzt werden.

 

Deshalb fordern wir die Einführung eines verbindlichen Kriterienkatalogs im Hinblick auf Diversität, den die Schulen bei ihrer Entscheidung berücksichtigen müssen. Dies  soll in der Verordnung über die Lernmittel an allgemein bildenden und beruflichen Schulen (Lernmittelverordnung – LernmittelVO) in §3 ergänzt werden, da dort bisher die Bücherbeschaffung geregelt ist.

 

Die zuständige Senatsverwaltung für Bildung soll bei der Kultusministerkonferenz darauf dringen, dass Diversität als ein verbindliches Kriterium bei der Zulassung von Lernmittel an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen verankert wird.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Für den Bau eines Hochhauses werden 400 Tage eingeplant. […] Die Männer arbeiten durchschnittlich sechs Stunden am Tag. Berechnen sie den Aufwand in Manntagen.“

„Jede Hausfrau verarbeitet im Jahr 2007 6,3 kg Zucker beim Backen und Kochen.“

 

Diese und ähnliche Beispiele, bei denen längst überkommene Rollenbilder als Norm dargestellt werden, befinden sich immer noch in viel Schulmaterial, mit dem in Berlin gelehrt wird.

 

Auch bei der Befassung mit historischen Persönlichkeiten werden diese viel zu wenig im Kontext ihrer Gender- und sexuellen Identität, ethnischer Herkunft sowie individueller Behinderungen und den daraus resultierenden Umständen betrachtet. Außerdem fehlt bei der Befassung mit historischen Persönlichkeiten, meist auch die Auseinandersetzung mit nach heutiger Gesetzeslage, begangenen Straftaten, wie Sexualstraftaten oder ihrem Beitrag zu jeglicher Diskriminierung.

 

Um eine diverse Gesellschaft abzubilden, brauchen wir Repräsentation von diversen Gruppen in Schulbüchern. Sowohl als Autor*innen von literarischen und politischen Texten, wie auch in deren Inhalten und bei Beispielen in Aufgaben. Alle Kinder sollen sich und ihre Lebenssituationen wiederfinden können, denn kein Kind sollte das Gefühl haben, von Schulbildung nicht berücksichtigt zu werden.

 

Bei uns in Berlin gibt es keine landesweite Überprüfung von Schulbüchern, die zugelassen werden sollen. Die Schulen bzw. Fachkonferenzen können selbst darüber entscheiden, welche Schulbücher eingesetzt werden.

 

Deshalb fordern wir die Einführung eines verbindlichen Kriterienkatalogs im Hinblick auf Diversität, den die Schulen bei ihrer Entscheidung berücksichtigen müssen. Dies  soll in der Verordnung über die Lernmittel an allgemein bildenden und beruflichen Schulen (Lernmittelverordnung – LernmittelVO) in §3 ergänzt werden, da dort bisher die Bücherbeschaffung geregelt ist.

 

Die zuständige Senatsverwaltung für Bildung soll bei der Kultusministerkonferenz darauf dringen, dass Diversität als ein verbindliches Kriterium bei der Zulassung von Lernmittel an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen verankert wird.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022: Der neue Senat nimmt den Beschluss zur Kenntnis und wird sich im Sinne des Beschlusses bei der Kultusministerkonferenz dafür einsetzen, dass Diversität als ein verbindliches Kriterium bei der Zulassung von Lernmittel an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen verankert wird. Des Weiteren heißt es in den Richtlinien der Regierungspolitik 2021- 2026 des Senates von Berlin „Ziel ist es, Berliner Schulen diskriminierungsfrei zu gestalten. Dafür wird der Senat das pädagogische Personal fachlich diverser aufstellen, die Rahmenlehrpläne rassismus- und kolonialkritisch überarbeiten und Lehrkräfte für die rassismus- und kolonialkritische Analyse von Lehr- und Lernmaterialien vor einem Einsatz im Unterricht stärker sensibilisieren. Der Senat setzt sich ebenso für starke Diversity- und Queerkompetenzen in allen pädagogischen Berufen ein und stärkt das Themenfeld der sexuellen Vielfalt und Identität. Der Senat wird diskriminierungskritische Konzepte an allen Schulen etablieren und die schulinternen verbindlichen Beschwerde-, Aufarbeitungs- und Fortbildungsstrukturen stärken, insbesondere verpflichtende Fort- und Weiterbildung für Schulleitungen und Schulaufsichten.“
Überweisungs-PDF: