Antrag 316/II/2023 Schneller bauen muss auch schneller barrierefrei heißen

Status:
Annahme mit Änderungen

„Der UN-BRK ist bei der anstehenden Novellierung der Bauordnung Berlin umfassend gerecht zu werden“, so der Beschluss auf dem ersten SPD-Landesparteitag 2022, der damit der laut „Wohnraumbedarfsbericht 2019“ bereits bis 2025 dramatischen Unterversorgung von mindestens 116.000 barrierefreien Wohnungen entgegentreten will. Der Bedarf steigt  aufgrund des demographischen Wandels rapide.

Es ist unabdingbar, dass die Umsetzung der vollumfänglichen Barrierefreiheit ein zentraler und zügigst umzusetzender Qualitätsstandard bei der Novellierung der Berliner Bauordnung ist. Unseren sozialdemokratischen Parteitagsbeschlüssen müssen auch entsprechende Taten folgen.

 

Wir fordern beim aktuellen Novellierungsverfahren zur Berliner Bauordnung von unseren sozialdemokratischen Amtsträger*innen

  • die Einhaltung des Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) hinsichtlich der Beteiligungspflichten nach §17 Abs. 2 LGBG (Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen) sowie §19 Abs. 1 LGBG (AG Menschen mit Behinderungen SenSBW).

Zudem fordern wir beim aktuellen Novellierungsverfahren zur Berliner Bauordnung von unseren sozialdemokratischen Amtsträger*innen

  • die tatsächliche Verbesserung der Wohnraumversorgung u.a. für Menschen mit Behinderungen – und keine gravierenden Verschlechterungen. In den beiden Vorentwürfen der letzten Legislatur war geplant, die Pflichtquote zur Errichtung von barrierefrei nutzbaren Wohnungen in Wohngebäuden mit Aufzugspflicht von 50% auf 2/3 zu erhöhen. Abweichend von den Vorentwürfen ist nun nur noch geplant
    • die Pflichtquote zur Errichtung von barrierefrei nutzbaren Wohnungen bei 50% zu belassen und statt einer Erhöhung auf 2/3
    • eine neue Pflichtquote von 3/4 barrierefrei „erreichbarer“ Wohnungen einzuführen.

 

Der neue Gesetzesentwurf zur Änderung der Bauordnung Berlin scheint auch keine einzige der Forderungen von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen, u.a.:

  • Beibehaltung der Aufzugspflicht bei Gebäudeaufstockungen,
  • Pflichtquote von 100% zur Errichtung von barrierefreien Wohnungen,
  • Einführung einer Pflichtquote zur Errichtung von Rollstuhlbenutzer*innen-Wohnungen,
  • Verzicht auf die Unterscheidung zwischen öffentlich zugänglichen und nicht öffentlich zugänglichen Bereichen bei allen öffentlichen Gebäuden (nicht nur bei Gerichtsgebäuden),
  • Barrierefreiheit auch bei zweckgleicher Nutzung nicht nur im sog. „erforderlichen Umfang“
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die Novellierung der Berliner Bauordnung muss sowohl die Beteiligungspflichten als auch das Recht auf voll zugänglichen, barrierefreien Wohnraum für Menschen mit Behinderungen gewährleisten „Der UN-BRK ist bei der anstehenden Novellierung der Bauordnung Berlin umfassend gerecht zu werden“, so der Beschluss auf dem ersten SPD-Landesparteitag 2022, der damit der laut „Wohnraumbedarfsbericht 2019“ bereits bis 2025 dramatischen Unterversorgung von mindestens 116.000 barrierefreien Wohnungen entgegentreten will. Der Bedarf steigt  aufgrund des demographischen Wandels rapide.

 

Es ist unabdingbar, dass die Umsetzung der vollumfänglichen Barrierefreiheit ein zentraler und zügigst umzusetzender Qualitätsstandard auch für die Berliner Bauordnung ist. Unseren sozialdemokratischen Parteitagsbeschlüssen müssen auch entsprechende Taten folgen.

 

Wir fordern auch beim aktuellen Novellierungsverfahren zur Berliner Bauordnung von unseren sozialdemokratischen Amtsträger*innen die Einhaltung des Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) hinsichtlich der Beteiligungspflichten nach §17 Abs. 2 LGBG (Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen) sowie §19 Abs. 1 LGBG (AG Menschen mit Behinderungen SenSBW).

 

Zudem fordern wir beim aktuellen Verfahren zum Schneller-Bauen-Gesetz von unseren sozialdemokratischen Amtsträger*innen, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung in die Erarbeitung der Eckpunkte und des Gesetzes mit einzubeziehen und noch in diesem Jahr auch die Beschleunigung der Schaffung von Barrierefreiheit in der Berliner Bauordnung zu berücksichtigen mit einer tatsächlichen Verbesserung der Wohnraumversorgung u.a. für Menschen mit Behinderungen. Es darf auf keinen Fall zu Verschlechterungen kommen.

 

In den beiden Vorentwürfen der letzten Legislatur war geplant, die Pflichtquote zur Errichtung von barrierefrei nutzbaren Wohnungen in Wohngebäuden mit Aufzugspflicht von 50% auf 2/3 zu erhöhen. Abweichend von den Vorentwürfen ist nun nur noch geplant

o die Pflichtquote zur Errichtung von barrierefrei nutzbaren Wohnungen bei 50% zu belassen und statt einer Erhöhung auf 2/3

 

o eine neue Pflichtquote von 3/4 barrierefrei „erreichbarer“ Wohnungen einzuführen.

 

Das kann nur ein kleiner erster Schritt zur Barrierefreiheit in Gebäuden sein, dem im Rahmen des Schneller-Bauen-Gesetzes eine deutliche Erhöhung auch bei den barrierefrei nutzbaren Wohnungen folgen muss.

 

Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Änderung der Bauordnung Berlin scheint auch keine einzige der Forderungen von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen, u.a.:

 

  • Beibehaltung der Aufzugspflicht bei Gebäudeaufstockungen,
  • Pflichtquote von 100% zur Errichtung von barrierefreien Wohnungen,
  • Einführung einer Pflichtquote zur Errichtung von Rollstuhlbenutzer*innen-Wohnungen,
  • Verzicht auf die Unterscheidung zwischen öffentlich zugänglichen und nicht öffentlich zugänglichen Bereichen bei allen öffentlichen Gebäuden (nicht nur bei Gerichtsgebäuden),
  • Barrierefreiheit auch bei zweckgleicher Nutzung nicht nur im sog. „erforderlichen Umfang“

 

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Die Novellierung der Berliner Bauordnung muss sowohl die Beteiligungspflichten als auch das Recht auf voll zugänglichen, barrierefreien Wohnraum für Menschen mit Behinderungen gewährleisten „Der UN-BRK ist bei der anstehenden Novellierung der Bauordnung Berlin umfassend gerecht zu werden“, so der Beschluss auf dem ersten SPD-Landesparteitag 2022, der damit der laut „Wohnraumbedarfsbericht 2019“ bereits bis 2025 dramatischen Unterversorgung von mindestens 116.000 barrierefreien Wohnungen entgegentreten will. Der Bedarf steigt  aufgrund des demographischen Wandels rapide.

 

Es ist unabdingbar, dass die Umsetzung der vollumfänglichen Barrierefreiheit ein zentraler und zügigst umzusetzender Qualitätsstandard auch für die Berliner Bauordnung ist. Unseren sozialdemokratischen Parteitagsbeschlüssen müssen auch entsprechende Taten folgen.

 

Wir fordern auch beim aktuellen Novellierungsverfahren zur Berliner Bauordnung von unseren sozialdemokratischen Amtsträger*innen die Einhaltung des Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) hinsichtlich der Beteiligungspflichten nach §17 Abs. 2 LGBG (Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen) sowie §19 Abs. 1 LGBG (AG Menschen mit Behinderungen SenSBW).

 

Zudem fordern wir beim aktuellen Verfahren zum Schneller-Bauen-Gesetz von unseren sozialdemokratischen Amtsträger*innen, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung in die Erarbeitung der Eckpunkte und des Gesetzes mit einzubeziehen und noch in diesem Jahr auch die Beschleunigung der Schaffung von Barrierefreiheit in der Berliner Bauordnung zu berücksichtigen mit einer tatsächlichen Verbesserung der Wohnraumversorgung u.a. für Menschen mit Behinderungen. Es darf auf keinen Fall zu Verschlechterungen kommen.

 

In den beiden Vorentwürfen der letzten Legislatur war geplant, die Pflichtquote zur Errichtung von barrierefrei nutzbaren Wohnungen in Wohngebäuden mit Aufzugspflicht von 50% auf 2/3 zu erhöhen. Abweichend von den Vorentwürfen ist nun nur noch geplant

o die Pflichtquote zur Errichtung von barrierefrei nutzbaren Wohnungen bei 50% zu belassen und statt einer Erhöhung auf 2/3

 

o eine neue Pflichtquote von 3/4 barrierefrei „erreichbarer“ Wohnungen einzuführen.

 

Das kann nur ein kleiner erster Schritt zur Barrierefreiheit in Gebäuden sein, dem im Rahmen des Schneller-Bauen-Gesetzes eine deutliche Erhöhung auch bei den barrierefrei nutzbaren Wohnungen folgen muss.

 

Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Änderung der Bauordnung Berlin scheint auch keine einzige der Forderungen von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen, u.a.:

 

  • Beibehaltung der Aufzugspflicht bei Gebäudeaufstockungen,
  • Pflichtquote von 100% zur Errichtung von barrierefreien Wohnungen,
  • Einführung einer Pflichtquote zur Errichtung von Rollstuhlbenutzer*innen-Wohnungen,
  • Verzicht auf die Unterscheidung zwischen öffentlich zugänglichen und nicht öffentlich zugänglichen Bereichen bei allen öffentlichen Gebäuden (nicht nur bei Gerichtsgebäuden),
  • Barrierefreiheit auch bei zweckgleicher Nutzung nicht nur im sog. „erforderlichen Umfang“

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

§50 der Bauordnung von Berlin besagt: „Wird ab dem 1. Januar 2025 ein Bauvorhaben gemäß § 62 angezeigt oder ein bauaufsichtliches Verfahren gemäß § 63 oder § 64 beantragt, müssen zusätzlich insgesamt drei Viertel der Wohnungen barrierefrei erreichbar sein und es muss in Gebäuden mit mehr als 100 Wohnungen eine der barrierefrei nutzbaren Wohnungen je 100 Wohnungen rollstuhlgerecht errichtet werden.

Die Wohnungsneubauförderung legt – konstruktiv relevant – für die Förderfähigkeit von Wohnungen nur die maximal zulässigen Gesamtwohnflächen je Anzahl der Zimmer pro Wohneinheit fest. Um also grundsätzlich oder bei gefördertem Wohnungsbau Barrierefreiheit nachträglich zu ermöglichen, ist planerische Sorgfalt und Kreativität erforderlich, hierfür liegt der Schwerpunkt aus Fachsicht auf der Lehre.

Die DIN 18040-1 (öffentliche Gebäude) ist für bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen verpflichtend umzusetzen. Die DIN 18040-1 ist als Technische Baubestimmung eingeführt.
Überweisungs-PDF: