Antrag 68/II/2019 Schallschutzfonds für Berliner Freilichtbühnen

Status:
Annahme mit Änderungen

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass analog zum Lärmschutzfonds für Berliner Clubs und Musikspielstätten, ein Schallschutzfonds für Freilichtbühnen und Freiluft-Musikspielstätten eingerichtet wird.

 

Der Schallschutzfonds soll die Umsetzung von Maßnahmen zur aktiven Lärmkompensation unter Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und neuer technologischer Möglichkeiten sowie die Erstellung von Schallschutzkonzepten finanziell ermöglichen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Auch Schallschutzfonds für Berliner Freilichtbühnen öffnen

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Freilichtbühnen auch berechtigt sind, Anträge zu stellen.
Der Schallschutzfonds soll die Umsetzung von Maßnahmen zur aktiven Lärmkompensation unter Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und neuer technologischer Möglichkeiten sowie die Erstellung von Schallschutzkonzepten finanziell ermöglichen.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Auch Schallschutzfonds für Berliner Freilichtbühnen öffnen

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Freilichtbühnen auch berechtigt sind, Anträge zu stellen.
Der Schallschutzfonds soll die Umsetzung von Maßnahmen zur aktiven Lärmkompensation unter Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und neuer technologischer Möglichkeiten sowie die Erstellung von Schallschutzkonzepten finanziell ermöglichen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  • Stellungnahme der AH-Fraktion 2020: Wie die schriftliche Anfrage Drs. 18/22007 zeigt, befinden sich unter den bisher durch den Lärmschutzfonds geförderten Standorten mehrere Freiluft-Veranstaltungsorte, so dass eine Übertragung der Fördermöglichkeit auf Freilichtbühnen angezeigt zu sein scheint. Die im Antrag geforderte Ausweitung des Fonds auf Freilichtbühnen ist weiterhin in Bearbeitung.
Überweisungs-PDF: