Die Fraktion des Abgeordnetenhauses und die SPD-Mitglieder im Senat werden aufgefordert sich im Land Berlin und über den Bundesrat für eine Einschränkung der Sanktionen im Hartz-IV-System einzusetzen. Die Höchstsanktion wird auf 30 Prozent des Leistungsbezuges ohne Mietzahlungen beschränkt. Es wird dafür Sorge getragen, dass Mietzahlungen im Falle von Sanktionen direkt an den Vermieter erfolgen. Das bisherige Sanktionssystem ist einseitig auf eine Bestrafung von Leistungsbeziehern ausgerichtet, ohne sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen oder auch nur an einer einfachen Kosten-Nutzen-Rechnung zu orientieren. Folgekosten an anderer Stelle werden nicht bedacht. So sind die Kosten für das Allgemeinwesen erheblich höher, wenn ein Wohnungsloser wieder integriert werden muss. Aber das Sanktionssystem treibt Menschen nicht nur in die Wohnungslosigkeit, sondern auch in die Kriminalität. Gleichzeitig sind positive Effekte des Sanktionssystems nicht nachweisbar.