Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert, das Gesetz zur Regelung der Ruhestandsbezüge des Bundespräsidenten wie folgt zu ändern:
Neu § 3(3): Erzielt ein Bundespräsident nach seinem Ausscheiden aus seinem Amt Einkommen aus privatwirtschaftlicher Tätigkeit, werden diese von dem Ehrensold abgezogen.
Empfehlung der Antragskommission:
reject (Konsens)