Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Senat von Berlin im Hinblick auf das Sport- und Erholungszentrum (SEZ) unverzüglich von seinem vertraglichen Rückkaufsrecht Gebrauch macht. Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, die hierfür notwendigen Initiativen zu ergreifen.
Zum einen hat der Eigentümer zumindest eine seiner vertraglichen Verpflichtungen – die Wiedereröffnung eines Hallenbad- bzw. Schwimmbadbetriebs – nicht erfüllt. Zum anderen zeigen aktuelle Bauvoranfragen des Eigentümers, dass er an einer Nutzung des SEZ-Grundstücks allein zu Zwecken von Sport und Erholung nicht festhalten, sondern dort auch alternative Nutzungen realisieren möchte (u.a. Hotel, Townhouses, Camping- und Wagenabstellplatz, Ferienwohnungen). Dem Eigentümer steht eine gewinnorientiere, über die Zwecke von Sport und Erholung hinausgehende Nutzung des Grundstücks ohne Wiedereröffnung des Hallenbadbetriebes (und zumindest unter einem geplanten Teilabriss des Bestandsgebäudes) nicht zu. Mit Ausübung des Rückkaufrechts wird das SEZ bzw. eine zukünftige Nutzung des Grundstücks wieder der Allgemeinheit zugutekommen. Aufgrund der bestehenden Unterversorgung mit Kita- und Grundschulplätzen sowie der von der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus unterstützen Neuorientierung der BBB auf ein attraktiveres Angebot im Bereich des Freizeitschwimmens bietet das SEZ und sein parkartiges Außengelände vielfältige Möglichkeiten für die Deckung der Bedarfe der öffentlichen Hand.