Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in den Landeshaushalten 2026 und 2027 keine weiteren Kürzungen für das Berliner StudierendenWERK (beim konsumtiven als auch beim investiven Zuschuss) als Herzstück der Bildungsgerechtigkeit im Berliner Hochschulwesen vorgenommen werden und der Berliner Senat wieder von § 6 Abs. 4 StudWG Gebrauch macht und einen Rahmvertrag mit dem Berliner StudierendenWERK zur Herstellung von Planungssicherheit für den Zeitraum von 2026 – 2030 abschließt. Hierzu soll das Berliner Abgeordnetenhaus im Doppelhaushalt 2026 / 2027 wieder die benötigten Verpflichtungsermächtigungen vorsehen.
Antrag 147/I/2025 Rettet die Bildungsgerechtigkeit im Berliner Hochschulwesen - Keine weiteren Kürzungen für das Berliner StudierendenWERK
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Konsens)
PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 2 2026:
Wie bekannt, ist der haushalterische Druck und damit verbunden die
politische Auseinandersetzung im Hochschulbereich in den letzten Jahren
gewesen. Mittlerweile ist es der Hausführung gelungen, im Konsens mit
den Hochschulen neue Vereinbarungen im Rahmen der Hochschulverträge
zu finden. Diese mindern das Gesamtbudget von Hochschulen,
versprechen dafür aber eine jährliche Steigerung. Ähnliches gilt mit dem
neuen Rahmenvertrag für das StudierendenWerk. Auch diese Ansätze
werden jährlich steigern.
Überweisungs-PDF:
