Antrag 100/I/2023 Respekt und finanzieller Ausgleich für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Status:
Annahme

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag und der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass bei der Höhe des Pflegegeldes die Inflationsentwicklung seit der letzten Festsetzung 2017 berücksichtigt wird. Darüber hinaus sollen die bereits eingetretenen finanziellen Nachteile durch eine Einmalzahlung ausgeglichen werden und zukünftig die im Koalitionsvertrag bereits vereinbarte Dynamisierung regelhaft vorgenommen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag und der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass bei der Höhe des Pflegegeldes die Inflationsentwicklung seit der letzten Festsetzung 2017 berücksichtigt wird. Darüber hinaus sollen die bereits eingetretenen finanziellen Nachteile durch eine Einmalzahlung ausgeglichen werden und zukünftig die im Koalitionsvertrag bereits vereinbarte Dynamisierung regelhaft vorgenommen werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Landesgruppe 2024:

Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG), welches der Bundestag am 26.05.2023 beschlossen hat, wurde das Thema Anpassung von Pflegegeld und ambulanter Sachleistungen bereits geregelt. So ist dort geregelt, dass sowohl das Pflegegeld als auch die ambulanten Sachleistungsbeträge zum 01.01.2024 um jeweils fünf Prozent steigen sollen.

Darüber hinaus wurde für den 01.01.2025 sowie den 01.01.2028 festgehalten, dass die Geld- und Sachleistungen in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert wurden. Für die langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung und Leistungsdynamisierung wird die Bundesregierung bis Ende Mai 2024 entsprechende Vorschläge vorlegen.

Eine Anpassung des Pflegegeldes hinsichtlich der Preisentwicklung der Jahre 2017 bis 2023 konnte mit der fünf-prozentigen Erhöhung des Pflegegeldes zum 01.01.2024 nicht vollständig erreicht werden. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums liegt dies insbesondere des engen finanziellen Handlungsspielraumes hinsichtlich der angespannten Lage in der Pflegeversicherung sowie der Haushaltlage auf Bundesebene.

Offen ist die dauerhafte Dynamisierung der Pflegeversicherung. Hierzu könnte der Antrag im Zuge der Regelung über die langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung und Leistungsdynamisierung auf Wiedervorlage. Karl Lauterbach hat eine Kommission eingesetzt, die bis Ende Mai Vorschläge für eine grundsätzliche Reform der Pflegeversicherung vorlegen soll.

Beschluss des Bundesparteitag 2023:

nicht befasst
Überweisungs-PDF: