Antrag 102/I/2023 Reform der europäischen Drogenpolitik: Entkriminalisierung der Cannabispflanze

Status:
Annahme

Das Europarecht muss so angepasst werden, dass Mitgliedstaaten der EU selbst über die Legalisierung von Cannabis entscheiden können. Dafür muss die Cannabispflanze aus der EU-Liste von Straftaten im Zusammenhang mit illegalem Handel von Drogen und Grundstoffen entfernt werden. Europarechtlich wird der Handel mit Cannabis bis heute als Straftat eingestuft. Diese Einstufung ist überholt.

 

Die SPD spricht sich für eine wissenschaftlich fundierte und evidenzbasierte Drogenpolitik aus. Dies umfasst eine niedrigschwellige Präventions- und Aufklärungsarbeit, die Behandlung von Kurz- und Langzeitschäden, die Reduzierung gesundheitlicher Schäden und krimineller Aktivitäten sowie die gesellschaftliche Wiedereingliederung. Dabei sollten auch Präventionsmaßnahmen, insbesondere für Jugendliche, im Fokus stehen. Kommt es zu einer Legalisierung von Cannabis, darf zudem die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht außer Acht gelassen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Das Europarecht muss so angepasst werden, dass Mitgliedstaaten der EU selbst über die Legalisierung von Cannabis entscheiden können. Dafür muss die Cannabispflanze aus der EU-Liste von Straftaten im Zusammenhang mit illegalem Handel von Drogen und Grundstoffen entfernt werden. Europarechtlich wird der Handel mit Cannabis bis heute als Straftat eingestuft. Diese Einstufung ist überholt.

 

Die SPD spricht sich für eine wissenschaftlich fundierte und evidenzbasierte Drogenpolitik aus. Dies umfasst eine niedrigschwellige Präventions- und Aufklärungsarbeit, die Behandlung von Kurz- und Langzeitschäden, die Reduzierung gesundheitlicher Schäden und krimineller Aktivitäten sowie die gesellschaftliche Wiedereingliederung. Dabei sollten auch Präventionsmaßnahmen, insbesondere für Jugendliche, im Fokus stehen. Kommt es zu einer Legalisierung von Cannabis, darf zudem die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht außer Acht gelassen werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitag 2023:

nicht befasst
Überweisungs-PDF: