Antrag 185/I/2019 Rederecht für die Seniorenvertretung in den Ausschüssen der BVV

Status:
Annahme

Die SPD-Abgeordnetenfraktion wird aufgefordert, im Abgeordnetenhaus dafür initiativ zu werden, dass das Seniorenmitwirkungsgesetz insoweit klar gestellt wird, dass das Rederecht der bezirklichen Seniorenvertretung in den Ausschüssen der BVV real ein Recht ist und nicht vom Gutdünken des Ausschussvorsitzenden abhängig ist. Dafür muss in § 4 Absatz 3 Ziffer 1 der Zusatz gestrichen werden, der das Rederecht der Seniorenvertretung in den Ausschüssen an die Maßgabe des § 9 Absatz 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes bindet und es auf diese Weise einschränkt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Abgeordnetenfraktion wird aufgefordert, im Abgeordnetenhaus dafür initiativ zu werden, dass das Seniorenmitwirkungsgesetz insoweit klar gestellt wird, dass das Rederecht der bezirklichen Seniorenvertretung in den Ausschüssen der BVV real ein Recht ist und nicht vom Gutdünken des Ausschussvorsitzenden abhängig ist. Dafür muss in § 4 Absatz 3 Ziffer 1 der Zusatz gestrichen werden, der das Rederecht der Seniorenvertretung in den Ausschüssen an die Maßgabe des § 9 Absatz 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes bindet und es auf diese Weise einschränkt.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK VIII):    Beratungen in Bezug auf das Rederecht der bezirklichen Seniorenvertretung in den Ausschüssen hat die SPD-Fraktion aufgenommen. Eine Evaluation des Seniorenmitwirkungsgesetzes wurde im Haushaltsplan 2020/2021 finanziell unterlegt. Es sind Gespräche mit den Koalitionspartnern und Sen IAS zur Thematik Seniorenleitlinien und Seniorenmitwirkungsgesetz im Oktober 2020 geplant.
Überweisungs-PDF: