Die SPD-Abgeordnetenfraktion wird aufgefordert, im Abgeordnetenhaus dafür initiativ zu werden, dass das Seniorenmitwirkungsgesetz insoweit klar gestellt wird, dass das Rederecht der bezirklichen Seniorenvertretung in den Ausschüssen der BVV real ein Recht ist und nicht vom Gutdünken des Ausschussvorsitzenden abhängig ist. Dafür muss in § 4 Absatz 3 Ziffer 1 der Zusatz gestrichen werden, der das Rederecht der Seniorenvertretung in den Ausschüssen an die Maßgabe des § 9 Absatz 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes bindet und es auf diese Weise einschränkt.
Die SPD-Abgeordnetenfraktion wird aufgefordert, im Abgeordnetenhaus dafür initiativ zu werden, dass das Seniorenmitwirkungsgesetz insoweit klar gestellt wird, dass das Rederecht der bezirklichen Seniorenvertretung in den Ausschüssen der BVV real ein Recht ist und nicht vom Gutdünken des Ausschussvorsitzenden abhängig ist. Dafür muss in § 4 Absatz 3 Ziffer 1 der Zusatz gestrichen werden, der das Rederecht der Seniorenvertretung in den Ausschüssen an die Maßgabe des § 9 Absatz 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes bindet und es auf diese Weise einschränkt.