Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD- Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, durch die Änderung der Ausführungsvorschriften der Berliner Ausländerbehörde dafür Sorge zu tragen, dass jeder Ausländer, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, ausländerrechtlich als „Quasi-Inländer“ behandelt wird und nicht abgeschoben werden darf. Das gilt auch dann, wenn ein in Deutschland aufgewachsener Jugendlicher straffällig geworden ist.
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats, der SPD-Abgeordnetenhausfraktion und der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass jeder Ausländer, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, ausländerrechtlich als „Quasi-Inländer“ behandelt wird und nicht abgeschoben werden darf. Das gilt auch dann, wenn ein in Deutschland aufgewachsener Jugendlicher straffällig geworden ist.