(Prüfantrag)
Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin und die Sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, zu prüfen, welche gesetzlichen Regelungen auf Landesebene möglich sind, um den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125,00 Euro mit dem Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen auszuzahlen, wobei eine Beauftragung von gewerblichen Pflegeanbietern als zwingende Voraussetzung für den Erhalt des Entlastungsbetrags aufzuheben ist.
(Prüfantrag)
Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin und die Sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, zu prüfen, welche gesetzlichen Regelungen auf Landesebene möglich sind, um den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125,00 Euro mit dem Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen auszuzahlen, wobei eine Beauftragung von gewerblichen Pflegeanbietern als zwingende Voraussetzung für den Erhalt des Entlastungsbetrags aufzuheben ist. Dabei soll mindestens das gleiche Pflegeniveau erhalten bleiben.
(Prüfantrag)
Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin und die Sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, zu prüfen, welche gesetzlichen Regelungen auf Landesebene möglich sind, um den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125,00 Euro mit dem Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen auszuzahlen, wobei eine Beauftragung von gewerblichen Pflegeanbietern als zwingende Voraussetzung für den Erhalt des Entlastungsbetrags aufzuheben ist. Dabei soll mindestens das gleiche Pflegeniveau erhalten bleiben.