Antrag 108/I/2022 Privilegierung der Kirchen stoppen: Keine Erhebung der Kirchensteuer durch den Staat!

Status:
Annahme

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass:

  • Berlin die Kirchensteuer nicht mehr über die Finanzverwaltung des Landes einzieht. Dies wird zukünftig von den betreffenden Glaubensgemeinschaften selbst übernommen, analog dazu wie Parteien und sonstige gemeinnützige Organisationen dies handhaben;
  • Berlin sich auf Bundesebene dafür einsetzt, die Erhebung der Kirchensteuer durch staatliche Strukturen zu unterbinden;
  • der Austritt aus einer Kirche oder anderen Religionsgemeinschaft für die*den Betroffene*n kostenfrei ist.

 

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Beschluss des Parteitages
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass:

  • Berlin die Kirchensteuer nicht mehr über die Finanzverwaltung des Landes einzieht. Dies wird zukünftig von den betreffenden Glaubensgemeinschaften selbst übernommen, analog dazu wie Parteien und sonstige gemeinnützige Organisationen dies handhaben;
  • Berlin sich auf Bundesebene dafür einsetzt, die Erhebung der Kirchensteuer durch staatliche Strukturen zu unterbinden;
  • der Austritt aus einer Kirche oder anderen Religionsgemeinschaft für die*den Betroffene*n kostenfrei ist.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Zu diesem Antrag kann keine Stellungnahme seitens des Senats abgegeben werden, da dieser keinem SPD-geführten Ressort zuzuordnen ist.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Die Erhebung von Kirchensteuern ist eine Bundesangelegenheit. Laut Koalitionsvertrag der von der SPD geführten Ampel ist ein Grundsätzegesetz für die Ablösung von Staatsleistungen vorgesehen. Aufgrund der Abschließenden Protokolle vom 2. Juli 1970 in der Fassung vom 17. September 1990 und 6. Dezember 1991 (Ausweitung auf den Ostteil Berlins) sowie dem Evangelischen Kirchenvertrag vom 20. Februar 2006 erhalten die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und die Katholische Kirche, Erzbistum Berlin, Staatsleistungen und Mittel für die kulturelle Betreuung vom Land Berlin. Die Jüdische Gemeinde zu Berlin erhält Zuschüsse aufgrund des Staatsvertrages über die Beziehungen des Landes Berlin zur Jüdischen Gemeinde zu Berlin vom 19. November 1993. Ein Staatsvertrag mit den muslimischen Gemeinden besteht nicht. In der Berliner Koalition hat der Koalitionspartner einen Schwerpunkt besonders auf die Kirchen als wichtigen Teil unseres Gemeinwesens gelegt. Demnach sind erhebliche Mittel zur tariflichen Anpassung im Bereich der Sicherung des Religions- und Weltanschauungsunterrichts vorrangig an die Evangelische Kirche und Erzbistum ausgereicht worden. Aber auch für Humanistischen Verband und Islamische Förderation wurden Haushaltsmittel bereitgestellt. SPD-seitig wird die Bedeutung der Kirchen anerkannt. Schwerpunkte der Agh.-Fraktion liegen auf der religionsübergreifenden Zusammenarbeit und dem interreligiösen Dialog (wie sie beim 3-Religionen-Kita-Haus praktiziert wird) und auf der Förderung des muslimischen Lebens.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD sieht eine Unterstützung der kirchensteuererhebenden Körperschaften bei der Erfassung der Kirchensteuerpflichtigen durch das Land Berlin vor.
Überweisungs-PDF: